| Forum » Aktuelle Umfrage » Sperrzeit oder Bewilligung von ALG 1 |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
25.01.11 16:30 Mestizo
|
Sperrzeit oder Bewilligung von ALG 1
Hallo,
ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt, da ich schon den halben Tag das Internet durchsuche, ohne wirklich Antwortnen auf meine Fragen zu finden. Folgendes Problem:
Ich habe heute meinen Arbeitsvertrag aus gesundheitlichen Gründen zum 28.02.2011 gekündigt. Ich leide schon seit längeren an einer psychischen Erkrankung (Typ Borderliner, emotionale Störung, abstinente Polytoxikomanie). Ich bin seit dem 15.01.2011 krankgeschrieben und bin ab dem 31.01.2011 in einer psychosomatischen Klinik. Im Anschluss möchte ich in eine Tagesklinik gehen, der Aufnahmeprozess hierfür läuft auch schon. Ich hoffe, dass ich in den nächsten Wochen wieder in die Spur komme und danach wieder arbeiten gehen kann.
Meine Fragen:
Muss ich mit einer Sperrzeit rechnen, wenn ich Arbeitslosengeld beantrage? Bs vor 3 Jahren hatte ich noch einen Schwerbehindertenausweis (50%). Das Arbeitsamt müsste meine Unterlagen eigentlich noch besitzen, da ich von ca. 2004 bis ende 2007 ALG 1 und danach ALG 2 bezogen habe. Meine Krankengeschichte ist dort auch bekannt, wenn Sie denn meine Unterlagen noch im Archiv haben.
Habe ich evtl. Anspruch auf Krankengeld? Wie beantrage ich das und habe ich überhaupt Anspruch auf Krankengeld, wenn ich als Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündige? Ich weiß, dass die Krankenkasse ab der siebten Woche übernimmt, aber wie sind die Voraussetzungen dafür?
Vielen Dank für Eure Hilfe
|
|
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
|
|
|
1
|