AnmeldenSchließen
| Passwort vergessen?











Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Aktuelles Infos zu Hartz IV » DGB fordert grundsätzliche Korrekturen an Hartz IV  1
Antwort schreiben
25.01.09 09:24
Toni

nicht registriert



Zitat
DGB fordert grundsätzliche Korrekturen an Hartz IV

Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB hat seine Forderung nach grundsätzlichen Korrekturen der Hartz-IV-Gesetze bekräftigt. „Die hohe Zahl der Klagen ist eine deutliche Aufforderung an den Gesetzgeber, Hartz IV komplett auf den Prüfstand zu stellen“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Passauer Neuen Presse“.

Dies gelte nicht nur für komplizierte Details wie bei den Anrechnungsmodalitäten, sondern „auch und nicht zuletzt für die unzumutbaren Zumutbarkeitsregeln“, erklärte Buntenbach.

Es sei absehbar gewesen, dass Hartz IV zu „einem bürokratischen Monster“ werde. „Es ist nur nachvollziehbar und gerechtfertigt, dass sich die Betroffenen zur Wehr setzen, weil sie extrem unter Druck gesetzt werden, ohne dass ihnen eine ausreichende Perspektive auf dem Arbeitsmarkt geboten wird“, erklärte sie.

Angesichts eines Rekords bei Klagen gegen Hartz IV hatte zuletzt das Bundessozialgericht (BSG) Nachbesserungen bei der Reform gefordert. 2008 gab es bei den Sozialgerichten der 1. Instanz bundesweit rund 174.618 neue Verfahren, 2007 waren es noch 136.614 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren gewesen.

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

28.01.09 11:04
Toni

nicht registriert



Zitat
Re: DGB fordert grundsätzliche Korrekturen an Hartz IV

Auffällig ist, dass das Sozialgeld für Kinder von Arbeitslosen nur rund 2500 Euro pro Jahr beträgt, während im Steuerrecht knapp 6000 Euro pro Jahr und Kind nicht besteuert werden dürfen. Kinder der steuerzahlenden Mittel- und Oberschicht scheinen dem Staat mehr wert zu sein.
Kinder von Hartz-IV-Empfängern sind der Gesellschaft nur 211 Euro pro Monat wert. Das Bundessozialgericht hat nun diese willkürliche Festsetzung des Satzes kritisiert - das Landessozialgericht Hessen hält die Summe sogar eindeutig für zu niedrig.

Die Kritik an den Sätzen ist in der Politik längst angekommen, Kinder aus Hartz-IV-Familien sollen bald mehr Geld erhalten. Das verfassungsrechtliche Problem bleibt aber bestehen: Wenn man nicht begründen kann, warum Kinder nur 60 Prozent der Summe für Erwachsene erhalten, ist dies bei künftig 70 Prozent auch nicht einfacher. Auffällig ist, dass das Sozialgeld für Kinder von Arbeitslosen nur rund 2500 Euro pro Jahr beträgt, während im Steuerrecht knapp 6000 Euro pro Jahr und Kind nicht besteuert werden dürfen. Kinder der steuerzahlenden Mittel- und Oberschicht scheinen dem Staat mehr wert zu sein. Mit der Angleichung nach oben ist kaum zu rechnen - es könnte Akzeptanzprobleme geben, wenn Arbeitslose mehr für Kinder erhalten, als Sprösslinge der Bezieher von Niedriglöhnen zur Verfügung haben.

28.01.09 11:07
Toni

nicht registriert



Zitat
Re: DGB fordert grundsätzliche Korrekturen an Hartz IV

Wie viel staatliche Unterstützung braucht ein Kind, um angemessen am Leben teilzunehmen? Deutlich weniger als ein Erwachsener, sagt der Gesetzgeber - und liegt damit vollkommen neben der Spur. Mit sozialer Wirklichkeit hat die willkürliche Festlegung eines Regelsatzes von 60 Prozent des Bedarfs eines Erwachsenen nichts zu tun. Das hat nun das Bundessozialgericht festgestellt und dem Gesetzgeber eine Ohrfeige erteilt. Der finanzielle Bedarf von Kindern ist groß, auch wenn die Betroffenen noch klein an Größe sind. Doch sie wachsen. Schuhe und Kleidung müssen oft binnen kurzem ausgetauscht werden. Das kostet, selbst wenn Hosen und Pullover in Second-Hand-Geschäften erworben werden. Auch die Teilhabe an Bildung hat ihren Preis. Der Schulbedarf, vielleicht sogar ein Landschulheimaufenthalt, ist mit dem Regelsatz nicht abgedeckt, ganz zu schweigen von der Nachhilfe, die auch Kinder aus Hartz-IV-Familien benötigen können. Das alles berücksichtigt die jetzige Pauschale nicht. Sie spart bei Jungen, zu Lasten ihrer Zukunftschancen. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Gesellschaft. Denn ohne eine faire Teilhabe an Bildung im Jugendalter ist ein Ausstieg aus der Armutsspirale als Erwachsener kaum möglich. Mit der jetzt geplanten Anhebung des Regelsatzes ist es nicht getan. Gefragt sind gestaffelte "Antworten" auf den tatsächlichen Bedarf. Dem sollte sich der Gesetzgeber stellen.

Antwort schreiben | Bewertung:
  • 77 Bewertung(en): 2.81 Stern(e)
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 1