Das Landessozialgericht Hessen in Darmstadt hatte am 29. Oktober 2008 mündlich beschlossen, die Regelsätze für Leistungsbezieher der Hartz-IV-Reform gemäß Artikel 100 Grundgesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, weil das Landessozialgericht der Auffassung ist, daß die Regelsätze zu niedrig und sozial unangemessen sind.
Seit heute mittag (Samstag, 24. Januar 2009) liegt uns nun der schriftliche Beschluß des Hessischen Landessozialgerichtes in dem Verfahren L 6 AS 336/07, Vorinstanz Sozialgericht Kassel Az.: S 5 AS 119/05 (Thomas Kallay & Familie aus Eschwege/Nordhessen) gegen ARGE "Arbeitsförderung" Werra-Meißner gGmbH, Eschwege / Nordhessen) vor.
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe