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25.02.09 08:14 Ingo M.
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Konteinsicht bei Hartz IV Empfängern
Hartz-IV-Bezieher müssen der Arbeitsbehörde auf Verlangen ihre Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen. Dies entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. Eine Einschränkung des Datenschutzes sei hier nicht zu beanstanden. (Az.: B 4 AS 10/08 R) Die Vorlage der Kontoauszüge diene dazu, Missbrauch beim Arbeitslosengeld II (Alg II) zu verhindern. Weigere sich ein Arbeitsloser, die Auszüge vorzulegen, könne die Bedürftigkeit nicht festgestellt werden. Dies gehe dann zu seinen Lasten.
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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14.04.09 08:17 Ingo M.
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Re: Konteinsicht bei Hartz IV Empfängern
Die Behörden in Efurt haben einem Zeitungsbericht zufolge im Jahr 2008 deutlich mehr Kontodaten von Hartz-IV-Empfängern abgefragt als in 2007. Wie die «Thüringer Allgemeine» schrieb, stieg die Zahl von 309 auf 2.109 Abfragen im Jahr 2008. Dabei handele es sich um Abfragen für Sozialbehörden wie Jobcentern, Sozialämtern, Bafög- und Wohngeldstellen.
Zuständig für das Kontenabrufverfahren ist das Bundeszentralamt für Steuern. Von einer Bank können etwa Kontonummer, Namen und Geburtsdaten der Inhaber verlangt werden. Kontostände oder Kontobewegungen werden mit diesem Verfahren angeblich nicht ermittelt.
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