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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Aktuelles Infos zu Hartz IV » Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei Ausübung des Umgangsrechts  1
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30.01.09 14:28
Toni

nicht registriert



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Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei Ausübung des Umgangsrechts

Der Mehrbedarf wird den Personen eingeräumt, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben und "allein für deren Erziehung und Pflege sorgen". So heißt es im zweiten Sozialgesetzbuch. Nach der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Az.: L 8 AS 491/05) muss der Zuschlag auch dann gezahlt werden, wenn ein Elternteil "zur Ausübung des Umgangsrecht nur zeitweise" mit seinem Kind zusammenlebt. "Umfasst die zeitliche Betreuung mindestens ein Drittel des Jahres, ist der Mehrbedarf in vollem Umfang zu gewähren", urteilten die LSG-Richter. Nur so könnten Eltern das "verfassungsrechtlich garantierte Umgangsrecht ausüben".
Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen (L 8 AS 491/05).

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

25.02.09 07:14
Toni

nicht registriert



Zitat
Mehrbedarf ist kein geeignetes Mittel gegen Kinderarmut

Mit dem entmündigenden und bürokratischen Mittel des Mehrbedarfs lässt sich das Problem der zu niedrigen und nicht kindgerechten Regelsätze für unter 18- jährige beim Arbeitslosengeld II ganz sicher nicht lösen", entgegnet Diana Golze auf entsprechende Vorschläge der nordrhein-westfälischen SPD-Landeschefin Hannelore Kraft. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

"Bei der Debatte um Mehrbedarfe oder Gutscheine schwingt immer mit, dass Familien, die ALG II beziehen, nicht mit Geld umgehen können und die verschiedenen Leistungen deswegen immer separat beantragen müssen. Derartige Lösungen setzen Familien bei jeder Beantragung zusätzlichen Sanktionierungen und repressiven Entscheidungen der Argen aus.

Letztlich dient die Debatte um Mehrbedarfe nur dazu, von der Unzulänglichkeit des Kinderregelsatzes abzulenken. Auch in der SPD sollte spätestens nach dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts die Einsicht reifen, dass die Zusammensetzung der Leistungen für Kinder und Jugendliche in ALG II endlich an deren tatsächlichen Bedarf angepasst werden muss. Das ist mit der Mogelpackung Mehrbedarf nicht zu leisten.

Für DIE LINKE hingegen sind Kinder nicht einfach nur 'preiswerte Erwachsene'. Wir fordern eine eigenständige, Existenz sichernde Kindergrundsicherung, die anhand dessen berechnet wird, was Kinder brauchen. Eine mögliche Berechnungsgrundlage könnte der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sein. Ein entsprechender Antrag DER LINKEN wurde am 13. Februar im Bundestag jedoch von den Koalitionsfraktionen und der FDP abgelehnt worden.

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