| Forum » ALG I / Antragsstellung » Antragstellung meines Vaters |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
09.07.07 04:31 mickymausi
|
Antragstellung meines Vaters
Hallo, mein fast 65 jähriger Vater macht mir etwas Kummer. Ich werde mit ihm jetzt noch mal Hartz 4 beantragen. (den ersten Antrag hat mein Vater in den Hausbriefkasten im Mai 07 geworfen, der verschwunden ist.) Ich habe letzte Woche den Stempel auf dem Antrag bekommen mit Müh und Not, weil sie überbelastet sind und wir erst gegen 9.30 dort waren und wir nicht mehr rankamen.
Bis 2001 hatte mein Vater seinen Hauptauftraggeber. Wie soll ich das schreiben. Also er hatte mit den Lohnsteuerberater Probleme und so kamen ständig Pfändungen vom Finanzamt. Als er dann seinen Auftraggeber verloren hatte, lebte er von seinem geringen Auftraggeber, was nicht reichte und somit einiges nicht überwiesen hatte. Januar 07 kündigte die Sparkasse das Konto. Mein Vater hatte sich komplett zurückgezogen und dachte er kommt damit klar ohne Hilfe. Jetzt habe ich ihn endlich soweit, das ich mit ihm schon mal den Antrag abgeholt hatte, da er nie Hilfe von Staat bekommen hat und er sich darüber streut.
Es gibt in den letzten Jahren keine Jahreseinkommenbescheide weder beim Finanzamt noch Lohnsteuer. Es bestehen hier noch Pfändungen. Lediglich habe ich nur die Kündigung vom letzten Jahr 06.
Mir ist schon etwas mulmig, wenn ich den Antrag stelle und das Amt diese Bescheide sehen möchte. Denn ich nehme an, das noch eine grosse Rückzahlung an das Finanzamt gehen müsste. Auch bestehen keine Kontoauszüge der letzten drei Monate. Die Kündigung der Sparkasse hat mein Vater. Könnten da auf mich Schwierigkeiten kommen. Die Mietschulden betragen schon über 10.000 Euro und bestimmt andere Schulden sind auch!
Ich habe Angst, das der Antrag deswegen vielleicht abgelehnt werden könnte. Wir vielleicht erst die Schuldenberatung aufsuchen müssten! Dazu habe ich meinen Vater noch nicht überreden können, der kommt eh schon nicht klar mit der neuen Situation und gesundheitlich geht es ihm nicht gut, da er nie beim Arzt war. Mein Vater waren die Beträge zu hoch gewesen und war nicht mehr versichert.
Stimmt es das man bei Stromnachzahlung und bei dem neuen Stromabschlag den erhöhten Abschlag beantragen kann. Mein Vater hatte zwei Wohnungen (durchgebrochen) Ich habe es zumauern lassen und vorab mit der Vermieterin geregelt. Da er auch kein Strom überwiesen hat, er wohl nicht bescheid gesagt hatte bei HEW und beide Wohnungen 1x Nachtheizung / 1 x fernwärme hatten, kam es zu einem durcheinander. Mein Vater muss ca. 280 Euro nachzahlen und monatlich 67 Euro als Abschlag an Vattenfall. In den Regelsatz ist gering Strom angegeben? Kann ich den Rest als Übernahme gelten machen? Wie sieht es mit den verschwunden Unterlagen aus. Hier war der Mietvertrag bei. (verwundert schau.. neue Kopie-Meldebestätigung lag auch bei!)
Mir wird es etwas zuviel und würde mich freuen, wenn ich Tipps bekommen könnte. Mein Vater ist nicht einfach und ohne Hilfe macht er gar nichts mehr.
Herzlichen DANK
|
02.10.07 22:10 nontestatum

|
Re: Antragstellung meines Vaters
Hast du inzwischen Hilfe gefunden ??
Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.
|
04.10.07 12:36 Manja
nicht registriert
|
Re: Antragstellung meines Vaters
Hört sich ja nicht gut an... aber das schafst du auch.
als erstes mal alles unterlagen raussuchen die du hast... alles egal ob rechnungen die offen sind .... verträge, versicherungen, raten, einfach alles....
dann den antrag ausfüllen ( und daran denken bevor du irgendwo ein nein ankreuzt lieber einen persönlichen termin beim a amt machen) denn ein nein ist bei der auswertung manchmal fatal.
Bei mir gab es auch viel heckmeck aber nach zwei dicken akten tausend forderungen gegen mich und genausoviele für mich....bin ich fast durch mit dem salat ( hoffe ich) eine gute hilfe ist das Buch aus der mdr serie ein fall für escher....
also dein Vater muß irgendwelche leistungen bekommen und pfändbar ist nur was er nicht tatsächlich zum leben braucht ( unter dieser grenze dürfen sie nix nehmen.)
Wenn du weitere fragen hast! Immer los !
|
11.09.08 18:59 Gast
nicht registriert
|
Re: Antragstellung meines Vaters
Einen guten Tag
Habe da mal eine Frage, wenn ich Arbeitslosengeld Anspruch habe, der unter dem Arbeitslosengeld II liegt, nehme aber einen 400 Euro Job an, wird dieser Job angerechnet?
Danke für euere Hilfe...
|
11.09.08 19:30 Gast
nicht registriert
|
Re: Antragstellung meines Vaters
Sorry...bin hier nicht richtig....
|
|
|
1
|