| Forum » ALG I / Umschulung, Fortbildung, Praktikum » lohnt sich eine Klage gegen die Agentur für Arbeit |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
17.12.07 22:37 dennis
nicht registriert
|
lohnt sich eine Klage gegen die Agentur für Arbeit
hallo ich habe im sommer einen Lehrgang der HWK in Vollzeit gemacht . Der Lehrgang ging sechs Wochen. Ich wollte für die Zeit Urlaub nehmen doch nach zwei Wochen wurde mir gekündigt. Das Arbeitsamt verweigert mir die Zahlung von Arbeitslosengeld 1, mit der begründung das ich das Arbeitsamt um erlaubniss hätte fragen sollen ob ich den Lehrgang machen darf. Meiner Meinung nach muß ich das Arbeitsamt nicht um Erlaubniss bitten, da ich wärend der Anmeldung in arbeit war.Ich stehe kurz vor eine Klage und wollte wissen, ob mir jemant eine Chance zum sieg einräumt
|
18.12.07 05:44 nontestatum

|
Re: lohnt sich eine Klage gegen die Agentur für Arbeit
So wie ich das sehe, geht es hier nicht darum, ob du an einem Fortbildungskurs teilnimmst oder nicht, sondern ganz einfach um die Frage, ob du arbeitslos bist.
Arbeitslos ist, wer dem Arbeitsmarkt und den Vermittlungsbemühungen der Agentur zur Verfügung steht und wer die Erreichbarkeitsanordnung befolgt.
Erreichbarkeitsanordnung: Durchlesen! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!> http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...altungsrats.pdf
§ 119 SGB III http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html
Bei dir geht es mehr um die Frage, wann bei dir Arbeitslosigkeit eintritt.
Bist du arbeitslos ab Ende des Arbeitsverhältnisses, bist somit krankenversichert über die Agentur, bekommst aber eine Sanktion, weil der Kurs nicht gemeldet war.
Oder bist du erst arbeitslos ab Ende des Kurses und musst dich selber krankenversichern, bis ALG I greift.
Diese Frage müsste mal auseinandergedröselt werden.
Bitte lies dir noch einmal diese Broschüre durch.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-C...Arbeitslose.pdf
|
18.12.07 20:12 nontestatum

|
|
18.12.07 23:54 dennis
nicht registriert
|
Re: genaue darstellung des falles
Hallo, danke für eure Meinung. Es ist so ,das mir die Agentur im ersten Antrag die Zahlung verweigerte mit der Begründung, das ich wärend meiner Weiterbildung dem Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stannt. Ich habe Wiederspruch eingelegt, und Eidesstaadtlich versichert das ich arbeiten werde wenn ein Angebot kommt. Habe sogar eine Bescheinigung von der HWK dazu gelegt. Der Wiederspruch wurde akzeptiert!!! Doch dann hat die Agentur einen anderen Paragrafen gezogen und gemeint, das ich den Lehrgang hätte ANMELDEN müssen und die Agentur um ERLAUBNISS fragen müsse. Als ich mich angemeldet habe, war ich noch in Arbeit und mußte die Agentur nicht um erlaubniss fragen, oder? WAS NUN???? Die Zeitdaten: Meisterlehrgang Teil3 von der HWK, 18.6.07-27.7.07 in Vollzeit ich wollte dafür Urlaub nehmen
Wärend des Lehrgangs die Kündigung: Urlaub 18.6.07-30.6.07 Antrag auf Arbeitslosengeld: 1.7.07 bis zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Habe am 1.8.07 wieder angefangen zu arbeiten. Das Arbeitsamt bewilligt Geld vom 28.7.(nach Ende des Lehrgangs) bis zum 31.7. weil am 1.8. wieder angefangen das ist ok. Aber die Zeit vom 1.7.-27.7. habe ich kein Geld bekommen wegen den oben genannten Gründen. Als ich mich arbeitslos gemeldet habe, habe ich es bei der Sachbearbeiterin auch angegeben. Habe also ein reines Gewissen. Würde gerne wissen ob ich klagen soll oder nicht???
|
19.12.07 05:30 nontestatum

|
Re: lohnt sich eine Klage gegen die Agentur für Arbeit
Meine persönliche unmassgebliche Meinung:
Wenn du arbeitslos geworden bist und hast während dieser Zeit eine Schulungsmassnahme absolviert, ohne dass das AUSDRÜCKLICHE Einverständnis der Agentur vorlag, dann hast du in der Tat dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden.
Die korekte Vorgehensweise hätte so ausgesehen:
Du wirst arbeitslos. Du fragst nach, ob du deine Schulung besuchen darfst. Du stellst den Schulbesuch ein, solange keine Antwort der Agentur vorliegt. Du nimmst den Schulbesuch wieder auf, sobald die Erlaubnis der Agentur vorliegt.
Das ist zwar kleinkariert gedacht, aber so sehe ich die Rechtslage.
Ich glaube nicht, dass eine Klage fruchtbar wäre. Aber schlussendlich benötigst du für eine relevante Antwort den Rat eines Rechtsanwaltes.
|
20.12.07 00:20 dennis
nicht registriert
|
es geht nicht um diesen Wiederspruch
Hallo und danke für die Antwort. Aber es geht nicht um den Wiederspruch weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stant. Das habe sie beim ersten mal beanstandet, aber dann für ok. befunden. Es geht darum, das ich das Arbeitsamt um Erlaubniss hätte fragen müssen diese Weiterbildung zu machen, ob wohl ich in Arbeit war wärend ich mich angemeldet habe und das Kann doch nicht richtig sein. ODER?????
|
20.12.07 00:38 nontestatum

|
Re: lohnt sich eine Klage gegen die Agentur für Arbeit
Du darfst nicht denken wie ein nomaler Mensch. Du hast es mit Beamten zu tun.
Wenn du mit der Agentur nichts zu tun hast, kannst du machen was du willst.
Aber sobald du Leistungen beantragst, ist die Agentur dein Boss.
D.h. du musst die Ausbildung einstellen und nachfragen, ob du die Fortbildung absolvieren darfst.
Erst wenn das Einverständnis vorliegt, darfst du die Fortbildung aufnehmen.
Sowas macht natürlich kein Mensch, weil völlig kontraproduktiv.
Für mich heisst das: Du hast erst Anspruch auf ALG I, wenn der Kurs beendet ist und du der Agentur voll und ganz zur Verfügung stehst.
|
|
|
1
|