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Forum » ALG I / Widerspruch & abgelehnte Anträge » Einspruch gegen Bescheid vom Arbeitsamt - hier Sperrfrist und falscher Bescheid  1
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10.07.07 17:13
jonathan

nicht registriert



Zitat
Einspruch gegen Bescheid vom Arbeitsamt - hier Sperrfrist und falscher Bescheid

Hallo,

ich habe eine "Einladung" vom Arbeitsamt zu spät vom Postfach abgeholt, da ich wirklich krank war, leider nicht zum Arzt gegangen bin. Der Termin fand an dem Tag statt, nachdem ich das Postfach geleert hatte. Ich habe sofort angerufen, wollte mit dem Mitarbeiter vom Arbeitsamt sprechen. Das war natürlich nicht möglich. Man wollte meine Nachricht weiterleiten und mich zurückrufen. Stattdessen kam eine erneute "Einladung" (der ich natürlich gefolgt bin) mit dem Hinweis, dass ich der Einladung nicht nachgekommen bin und auch keinen wichtigen Grund genannt hätt. Daher werden die Leistungen vorläufig eingestellt. Daraufhin bekam ich am 03.07.07 einen Änderungsbescheid, das ich fürn 7 Tage aus o.g. Grund gesperrt würde.
Am 05.07.07 später kam ein weiterer Bescheid (Erstattungsbescheid,) dass die Leistungsvoraussetzungen entfallen sind. Grund: Aufnahme einer mehr als kurzfristigen Beschäftigung !?? )"Die Bewilligung ist deshalb ab 28.06.07 aufgehoben worden ($48 Abs. 1 Satz 2Zehntes Buch , usw. in Verbindung mit (330 Abs. 3SGBIII) siehe Änderungs- /Aufhebungsbescheid vom 03.07.07. 84,42 EUR sind zuviel gezahlt worden !

Daraufhin habe ich bei der Arbeitsagentur angerufen, dort teilte man mir mit, dass sie mir keinen Erstattungsbescheid am 05.07. geschickt hätten. Bescheid liegt allerdings vor mir ! Daraufhin sagte mir die Mitarbeiterin ich würde innerhalb der nächsten 48 Stunden zurück gerufen.

Nun meine Frage: Muss ich gegen beide Bescheide gesondert Einspruch einlegen, oder langt ein Einspruch mit Hinweis auf beide Bescheide. Habe ich überhaupt eine Chance mit dem Widerspruch oder sollte ich gleich zum Anwalt gehen ?????

Es wäre toll, wenn mir jemand hier helfen könnte. Danke.

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