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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » ALG I / Antragsstellung » Erstattung von Reisekosten zum Vorstellungsgespräch (Förderung aus dem Vermittlungsbudget)  1
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19.08.11 19:23
VfBSpike

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Zitat
Erstattung von Reisekosten zum Vorstellungsgespräch (Förderung aus dem Vermittlungsbudget)

Ich habe im August 2010 eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget beantragt (Erstattung von Reisekosten). Daraufhin erhielt ich zwei genehmigte Anträge. Einen mit Datum 25.08.2010, einen mit Datum 06.09.2010. Bei der Antragstellung im Arbeitsamt bin ich daraufhingewiesen worden, den Antrag innerhalb von 12 Monaten einzureichen. Diese Anträge habe ich dann Ende Juni 2011 eingereicht, um Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen zwischen dem 04. April und 22. Juni 2011 erstattet zu bekommen. Beantragt hatte ich wie folgt:
04.04.+ 06.04.2011 17,30 € Bahnticket (4 Fahrten) + 72 km mit PKW *0,20 €/km = 31,30
26.04. 132 km
15.06. 222 km
22.06. 124 km

Den Fahrten am 04.04., 26.04. und 22.06.2011 lag ein Vermittungsvorschlag der Agentur für Arbeit zugrunde.

Am 15.07.2011 kam dann der Bewilligungsbescheid: Die Agentur für Arbeit hat pro Fahrt 6,00 € Eigenanteil abgezogen (außer für den 04.04.+06.04 und den 26.04., da waren es nur 11,50 € bzw. 4,80 €). Zur Begründung hat die Agentur für Arbeit auf ihre "ermessenslenkenden Weisungen" verwiesen, die seit 01.01.2011 gelten. Mein Widerspruch dagegen wurde als unbegründet abgelehnt: Nach § 45 Abs. 3 SGB III entscheidet allein die Agentur für Arbeit über den Umfang der zu erbringenden Leistungen....Begründet wird auf drei DIN-A4-Seiten. Das komplett wiederzugeben, sprengt den Rahmen hier. Zum Schluss ist noch angeführt, dass die ermessenslenkenden Weisungen nicht veröffentlicht werden.

Meine Fragen:
1. Darf die Arbeitsagentur die ermessenslenkenden Weisungen, die seit 01.01.2011 gelten zur Anwendung bringen, obwohl der Antrag aus 2010 ist ?
2. Die Agentur hat bei den einzelnen Fahrten unterschiedliche Beträge abgezogen (s.o.). Hat sie damit ihr Ermessen pflichtwidrig ausgeübt ?
3. Darf sich die Agentur auf Vorschriften berufen, die ich gar nicht zur Kenntnis nehmen kann, weil sie nicht veröffentlicht werden ?
4. Hat eine Klage auf Erstattung der abgezogenen Eigenanteile in Höhe von 28,30 € hinreichenden Aussicht auf Erfolg ?

Vielen Dank für die Unterstützung

VfB Spike

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





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