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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » ALG I / Antragsstellung » Kürzungen beim Arbeitslosengeld möglich  1
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25.02.09 07:21
Toni

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Zitat
Kürzungen beim Arbeitslosengeld möglich

Immer häufiger hat die Arbeitsagentur mit Fällen zu tun, in denen Kunden eine Adressänderung erst mit einiger Verspätung mitteilen.

„Arbeitslose müssen unter der von ihnen selbst der Agentur mitgeteilten Anschrift täglich durch Briefpost erreichbar sein“, erklärt Thomas K., Teamleiter Arbeitnehmer-Leistung bei der Agentur für Arbeit.

Wird ein Umzug nicht oder verspätet bei der Arbeitsagentur gemeldet, muss das Arbeitslosengeld und der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung erstattet werden – in der Regel mindestens für den Zeitraum vom Umzug bis zum Tag der verspäteten Mitteilung des Umzuges. „Da können hohe Beträge entstehen“, warnt der Experte, der auf die Möglichkeit hinweist, die Adress-Änderung der Agentur spätestens am Umzugstag telefonisch durchzugeben.

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





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