mir wurde zum 30.09.11 gekündigt. Die Kündigung wurde am 15.09.11 ausgestellt.
Da ich die Kündigung erst jetzt vorliegen habe und mich am 10.10.11 arbeitssuchend melden werde, wird mir eine Sperrzeit von einer Woche angerechnet werden. Was heißt das konkret? Dass ich erst Anspruch auf ALG ab dem 17.10.11 haben werde?
Da ich wegen zu kurzer Beschäftigungsdauer nur Anspruch auf ALG II habe, kann ich somit auch ALG II erst ab dem 17.10.11 anfordern?
Würde mich über eine kurze Auskunft freuen.
Gruß Sunstream
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe