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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » ALG I / Umschulung, Fortbildung, Praktikum » Bildungsgutschein genehmigt. Muß ich mich trotzdem auf Vermittlungsschreiben der Agentur bewerben???  1
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17.02.10 11:29
anonym 

Zitat
Bildungsgutschein genehmigt. Muß ich mich trotzdem auf Vermittlungsschreiben der Agentur bewerben???

Guten Tag
Habe eine wichtige Frage zum Bildungsgutschein

Ich habe einen Bildungsgutschein erhalten, den ich auch schon von der Ausbildungsstelle unterschrieben habe.
Bei mir wurde eine Eingliederungsmaßnahme festgestellt und genehmigt.
Die Maßnahme beginnt erst in ein paar Wochen.

Frage?:

Ich bekomme trotzdem von der Agentur Vermittlungsvorschläge per Post .

Wie muß ich mich jetzt verhalten??

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

28.10.10 18:03
ABC

nicht registriert



Zitat
Re: Bildungsgutschein genehmigt. Muß ich mich trotzdem auf Vermittlungsschreiben der Agentur bewerben???

Wie die rechtliche Lage ist, weiß ich leider auch nicht, aber:

Das scheint Methode zu haben: Ich bin seit 7 Monaten arbeitslos, habe am 11.Oktober einen Bildungsgutschein bewilligt bekommen. Kurz darauf erhielt ich meinen ersten Vermittlungsvorschlag (datiert auf den 15. Oktober), dessen "Zeichen" meine Bildungsgutscheinnummer ist! Im Klartext heisst das: Die Agentur für Arbeit müht sich genau dann aktiv um Vermittlung, wenn es für sie teurer wird. Das steht in krassem Gegensatz zu der AfA Werbung für Weiterbildung zur Chancenerhöhung; ich empfinde das als Betrug.

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