Kann ich zu meinem Arbeitsvermittler ohne weiteres einen Zeugen mitnehmen?Danke
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
Ja, das ist zulässig.Solange er das Gespräch nicht stört, ist dagegen nichts einzuwenden.Gruß
Das liegt ja im Interesse des Arbeistvermittlers!!Ich komme mit dem Zeugen rein, er räuspert sich und der Vermittler fühlt sich gestört.!!!!
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