Ich habe eine 3 wöchige Sperrfrist. Habe u. a. Widerspruch eingelegt, weil die Entlohnung der angebotenen Stelle 7,60 Euro, mehr als 20 % unter meinem letzten Lohn 10,00 Euro liegt. Darauf wird von der Bundesagentur wie folgt geantwortet: Auch der Einwand des Widerspruchsführers zur geringen Entlohnung kann die Sperrfrist nicht abwenden. Das zu erwartende Nettoentgelt liegt über dem monatlichen Leistungssatz, so dass der Stellenvorschlag zumutbar war. Im 121 SGB II steht aber für die ersten drei Monate nur etwas von mehr als 20 % weniger!! Was stimmt jetzt? Danke
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
wenn Du ALG1 beziehst dürftest Du eigentlich keine Sperre bekommen. Da ich aber den ganzen Sachverhalt nicht kenne ist es schwierig da konkret zu helfen.