über 58jährige können doch zwei Jahre ALG I bekommen. Aber wie sieht es da, mit der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung aus? Da heißt es vier Jahre versicherungspflichtigen Beschäftigung muß sein.
Müssen diese vier Jahre nur insgesamt vorliegen, oder in den letzten vier Jahren vor ALG-Bezug? Was ist wenn man in den letzten vier Jahren schon ein Jahr arbeibtslos war und dann wieder eineinhalb Jahre gearbeitet hat?
Sonst noch wichtige Voraussetzungen/Fußangeln?
Danke und Gruß Kapt. Nemo
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe