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17.01.11 10:53 kariRi
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ALG I Berechnung nach befr. Arbeitsvertrag/ mein Recht währen AL umzuziehen
Hallo, ich habe 2 wichtige Fragen: Ich habe nun 1 Jahr in einem befristeten Arbeitsverhältnis gearbeitet. Nun soll ich also wieder ALG I beantragen, mein Lebensgefährte und sein Sohn leben von ALG II. Erstens: Ich möchte wieder zurück ziehen in meine Heimat NRW, von SH aus. Darf ich das während meines ALG I- Bezuges, ohne Kürzungen zu befürchten, oder wie kann ich solche vermeiden. Zweitens: Wie wird mein ALG berechnet? Ich bezog bis Juni 2009 noch ALG in Höhe von ca. 900 €, Mein Gehalt zuletzt betrug nur 720 €, weil Teilzeitstelle. Ich bin aber Vollzeit vermittelbar. Wieviel steht mir also zu? Ich werde mir auch allein eine Wohnung suchen, da diese Anrechnerei auf Hartz IV/ Bedarfsgemeinschaft mit all ihren Beschränkungen unerträglich ist. Daher muss ich wissen, wie ich wo bentrage um keine Fehler zu machen die finanziell dann zu meinen Lasten gehen! Für gute Ratschläge, möglichst zeitnah, bin ich sehr dankbar! Liebe Grüße
kariRi
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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