Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2008 selbst gekündigt. Vom 01.01.09 bis 18.02.2009 war ich nirgends gemeldet. Am 19.02.09 habe ich mich arbeitslos gemeldet und am 05.03.09 erkrankt, erstmal bis zum 27.03.09. Jetzt kam der Bescheid vom Arbeitsamt mit der Sperrzeit bis zum 25.03.09 und das ich auch nach der Sperrzeit kein ALG I erhalte weil ich krank geschrieben bin.
Man hat mir gesagt, dass ich bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen soll und dass ich ab dem 05.03.09 Krankengeld erhalten würde.
Jetzt meine Fragen:
Steht mir überhaupt Krankengeld zu?
Wenn ja, sehe ich dass richtig, dass ich erst ab dem 26.03.09 (nach dem Ende der Sperrzeit) Krankengeld erhalte?
Vielen Dank für die Mühe
Gruß Oliver
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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