AnmeldenSchließen
| Passwort vergessen?











Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Arbeitslosengeld I » ALG1 Sperre bei Selbstkündigung nach Elternzeit?  1
Antwort schreiben
01.04.10 11:12
Xephia 

Zitat
ALG1 Sperre bei Selbstkündigung nach Elternzeit?

Folgendes Probelm.

Mit dem dritten Geburtstag meines Sohnes endet meine Elternzeit.
Ich gehe mal davon aus, dass mein Vertrag an der Uni nicht verlängert wird. Damit müsste ich also zum Ende er Elternzeit wieder in der Firma in einer anderen Stadt anfangen.

Diese Firma hat weniger als 15 Mitarbeiter und ist daher nicht verpflichtet mir eine Teilzeitstelle anzubieten. (Konnten sie schon in der Elternzeit nicht)
Ich habe mindestens eine Stunde Fahrtweg, vermutlich eher mehr (einfache Strecke) Halbstündige Mittagspause ist Pflicht. Das macht am Tag also in Summe mindestens 10,5 Stunden die ich unterwegs wäre.
In der Woche also 52,5 Stunden.

Dabei ist noch nichtmal die Zeit eingerechnet die ich brauche um meinen Sohn in die kita zu bringen und wieder abzuholen.
Die Kita selber bietet auch nur eine Betreuungszeit von maximal 45 Stunden und da müsste mein Sohn jeden Notdienst mitnehmen.

Das ganze scheint für mich nicht realisierbar. Mal ganz davon abgesehen, dass ich meinen Sohn dann nur noch schlafend sehe.


Meint ihr dieses würde als Begründung reichen um eben keine Sperre von ALG1 zu bekommen?

Zuletzt bearbeitet am 01.04.10 11:12

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

Antwort schreiben | Bewertung:
  • 77 Bewertung(en): 2.65 Stern(e)
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 1