| Forum » Arbeitslosengeld I » Anspruch auf Alg 1 |
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21.01.11 12:59 streuner58
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Anspruch auf Alg 1
Hallo, vor ein paar Tagen hab ich einen Antrag auf Alg 1 abgegeben. Ich war schon mal Arbeitslos, da hatte ich noch 90 Tage Anspruch übrig, als ich ne Arbeit bekommen habe. Dort hab ich jetzt 11 Monate gearbeitet. Diese 11 Monate werden mir jetzt nicht angerechnet, so dass ich jetzt nur 90 Tage Anspruch habe, und dann in Hartz4 komme. Meine Frage wäre: Wenn ich jetzt nach 30 Tagen was bei einer Zeitarbeit bekomme, und das wieder weniger als ein Jahr dauert, hab ich dann nur noch 60 Tage? Dann wäre ja für Leiharbeiter Hartz4 schon vorprogrammiert.
Wäre echt froh, wenn das jemand etwas genauer weis.
Gruß vom Streuner
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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27.02.11 00:33 A2LL
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Re: Anspruch auf Alg 1
Hallo „Streuner“
Nein, so ist es zum Glück nicht.
Die passende Antwort liefert der § 123 SGB III, dort steht:
(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.
Soll heißen, Versicherungszeiten vor der erstmaligen Bewilligung von ALG können nicht berücksichtigt werden. Ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung betrachtet man die letzten 2 Jahre ( = Rahmenfrist), diese darf sich jedoch nicht mit anderen Rahmenfristen der Vergangenheit überschneiden, eine Weiterbewilligung von ALG ist jedoch „unschädlich“. Somit dürfte bei einer weiteren Tätigkeit von 1 Monat die Anwartschaftszeit erfüllt sein. Die neuen 6 Monate ALG-Anspruch werden dann zum Restanspruch dazu addiert. Jedoch nur bis zur Höchstbezugsdauer nach dem jeweiligen Lebensalter
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