hallo ich habe am 16.6.08 eine beschäftigung vollzeit begonnen bin aber zum 29.05.09 gekündigt worden nun bin ich krankgeschrieben reicht das aus wenn ich bis zum 12.06.09 krank bin um alg1 zu erhalten 360 tage hab ich ja aber keine vollen 12 monate wenn weiss bescheid? danke
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
16.06.09 14:17 ALG
nicht registriert
Re: anspruch auf alg1
Dann hast du leider keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, denn bei der Anspruchsprüfung werden Monate berücksichtigst, in denen du vers.pfl. Beschäftigt warst. Du bist ja nach deiner Angabe schon im Mai gekündigt worden, die AU nach der Kündigung zählt nicht als vers.pfl. Besch.Du hast aber auch nur kein Anspruch wenn das wirklich deine einzigen Beschäftigungszeiten sind, denn es werden alle Besch.zeiten in den letzten 5 Jahren berücksichtigt, es sei denn, du hast in der letzten Zeit ALG bezogen, dann geht die Frist nur bis zur enstehung deines letzten ALG Anspruchs.