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Forum » Arbeitslosengeld I » Anspruchsdauer Arbeitslosengeld  1
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18.10.07 18:28
Klaus

nicht registriert



Zitat
Anspruchsdauer Arbeitslosengeld

Hallo,
ich wurde am 01.01.2006 arbeitslos (Alter 56 Jahre) und bekam einen Arbeitslosengeldanspruch von 26 Monaten. Nach 9 Monaten Arbeitslosigkeit erhielt ich einen befristeten Arbeitsvertrag von einem Jahr. Dieser lief am 10.10.2007 aus. Ich habe aus diesem Jahr 6 Monate neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten. Das Arbeitsamt rechnet mir aber diesen Anspruch nicht auf meinen Restanspruch vom Jahr 2006 (17 Monate) sondern gewährt mir insgesamt nur 18 Monate wegen der Neuregelung vom 01.02.2006.
Frage: habe ich, obwohl ich vor dem 01.02.2006 arbeitslos wurde Anspruch von 23 Monaten oder bekomme ich wirklich nur die 18 Monate?
Vielen Dank, Klaus

18.10.07 23:21
nontestatum 



Zitat
Re: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld

Meine unmassgebliche persönliche Meinung ist, dass diese Berechnung richtig ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html

§ 127 SGB III

Zitat:


(1) 1Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich

1.nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der um ein Jahr erweiterten Rahmenfrist und
2.dem Lebensalter, das der Arbeitslose bei der Entstehung des Anspruchs vollendet hat.
2Die Vorschriften des Ersten Titels zum Ausschluß von Zeiten bei der Erfüllung der Anwartschaftszeit und zur Begrenzung der Rahmenfrist durch eine vorangegangene Rahmenfrist gelten entsprechend.

(2) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld beträgt

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ... Monaten und nach Vollendung des ... Lebensjahres … Monate
12 6
16 8
20 10
24 12
30 55. 15
36 55. 18


(2a) (weggefallen)

(3) (weggefallen)

------>>>> (4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht vier Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu ----->>>>der dem Lebensalter des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer.




Du hast zwar einen Anspruch von 26 - 9 Monate = 17 Monate alt, + 6 Monate neu, aber Satz 4 beschränkt den Zuwachs eines neuen Anspruches auf die zugeordnete Höchstdauer, nach neuem Recht also auf insgesamt 18 Monate.











Editiert am 18.10.07 23:26

19.10.07 16:12
Klaus

nicht registriert



Zitat
Re: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld

Vielen Dank für die Antwort, aber wie verhält es sich dann mit § 434 l Absatz 2 SGB III?
Klaus

19.10.07 18:30
nontestatum 



Zitat
Re: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld

Ich sehe das so, dass dieser Paragraph nur Futter für Juristen ist. Er sagt eigentlich nur das aus, was im § 127 gesagt ist, der Unterschied ist die Besitzstandswahrung, weil der Restanspruch nach altem Recht erworben wurde.

Im Prinzip herrscht die gleiche Regelung wie früher, nur dass sich die Quantitäten geändert haben.

Man kann alten und neuen Anspruch zusammenzählen, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze.

§ 434 l garantiert den alten Anspruch, § 127 regelt neuen Anspruch und kappt in der aktuellen Fassung den gesamten Anspruch auf die Gesamtdauer von 18 möglichen Monaten. D:h., dein alter Anspruch von 17 Monaten bleibt unberührt, aber den neuen Anspruch kannst du - bedingt durch die Begrenzung - nicht voll ausschöpfen.

Ich hoffe, ich habe mich einigermassen verständlich ausgedrückt. Ein Jurist könnte das bestimmt besser .


20.10.07 18:17
Klaus

nicht registriert



Zitat
Re: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld

wer soll sich da in dem Paragrafendschungel auskennen. Ich werde aber trotzdem erst einmal gegen den Bescheid in Widerspruch gehen und dann sehen, was passiert.
Danke Klaus

30.09.08 08:08
Nadin120781

nicht registriert



Zitat
Anspruch arbeitslosengeld

Hallo Leute!!!!

Meine Frage ist folgende!!!
Ichw war vor 1,5 Jahren Arbeitslos alsi ich den antrag stellen wollte hatte ich schon einen job zusage deswegen habe ich vergessen diesen anr´trag zu stellen. Nun meine Frage kann ich dieses anspruch für die zwei wochen arbeitslosigkeit auch jetzt noch in anspruch nehmen und mir auszahlen lassen? weil es geht ja auch um die rentenversicherung!!! steht mit das geld jetrzt auch noch im nach hinnein zu? Es wär super wenn ihr mir daweiterhelfen könntet.

30.09.08 08:09
Nadin120781

nicht registriert



Zitat
Anspruch arbeitslosengeld

Hallo Leute!!!!

Meine Frage ist folgende!!!
Ichw war vor 1,5 Jahren Arbeitslos alsi ich den antrag stellen wollte hatte ich schon einen job zusage deswegen habe ich vergessen diesen anr´trag zu stellen. Nun meine Frage kann ich dieses anspruch für die zwei wochen arbeitslosigkeit auch jetzt noch in anspruch nehmen und mir auszahlen lassen? weil es geht ja auch um die rentenversicherung!!! steht mit das geld jetrzt auch noch im nach hinnein zu? Es wär super wenn ihr mir daweiterhelfen könntet.

24.11.08 10:39
Dieter

nicht registriert



Zitat
Re: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld

Hallo Experten!!!
Ich hatte zum 01.03.2007 Anspruchbeginn 540 Tage Restanspruch waren zum 30.04. 479 Tage Ich habe eine Tätigkeit am 01.05.2007 aufgenommen ich stehe bis heute in einem Arbeitsverhältnis das ev. im April 2009 endet Arbeitslosigkeit ich bin 60 Jahre alt.
wer kann mir weiterhelfen Danke

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