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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Arbeitslosengeld I » Arbeitslos und Arbeitsunfähig = Nicht mehr Arbeitslosengeld?  1
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11.11.10 16:57
mosa2171 

Zitat
Arbeitslos und Arbeitsunfähig = Nicht mehr Arbeitslosengeld?

Hallo Zusammen,

folgender Fall:

Kündigung in der Probezeit (2 Wochen Frist) am Fr. 22.10.10 erhalten. Mo 25.10.2010 arbeitssuchend gemeldet. Vom 25.10.2010 bis einschließlich 05.11.2010 bestand Resturlaub, der genehmigt bzw. genommen wurde. d.h. Arbeitslos mit Wirkung zum 06.11.2010. Anträge für Arbeitslosengeld inkl. aller notwendigen Unterlagen hatte das Arbeitsamt am 01.10.2010. Bescheid für BEwilligung Arbeitslosengeld ab dem 06.11.2010 wurde am 04.11.10 erstellt und am 05.11.201 per Post zugestellt. Mein erstes Vermittlungsgespräch hätte ich bei meiner Vermittlerin am 08.11.2010 gehabt.

Jetzt wurde ich ab dem 04.11.2010 - 10.11.2010 Arbeitsunfähig ( AU Bescheinigung liegt vor). Telefonisch und per Fax gemeldet. Erneute Verlängerung der AU am 10.11.2010 auf 12.11.2010. Per Fax mitgeteilt (original Unterlagen folgen per Post an BA) ,daraufhin bekam ich einen Anruf wo mit mitgeteilt worden ist:

Da ich am 04.11.10 AU wurde und ich mich da quasi noch bei meinem alten Arbeitgeber in Beschäftigung befand, ist es aufgrund dessen nicht möglich, bist zu vollständigen Genesung, das ich ALG 1 bekomme. Ich solle bei meiner Krankenkasse -Krankengeld- beantragen für die Zeit vom 06.11.2010 bis ich wieder gesund bin und mich am ersten Tag wieder bei der BA melden. Dann müsste ich ALG 1 nochmals beantragen.

Frage:

Ist das zulässig, stimmt das? Wenn ja, bekomme ich definitiv Krankengeld für die Zeit vom 06.11.2010 - 12.11.2010 von meiner Krankenkasse (normalerweise gesetzlich ab dem 43. Krankheitstag-trifft ja nicht zu).????

Ist nicht entscheidend, da ich bereits vor der AU alles beantragt habe für ALG 1 und sogar schon den Bewilligungsbescheid erhielt das ich nicht doch ALG 1 bekomme und nicht/kein Krankengeld?

Wäre nett wenn mir da jemand helfen könnte. Falls Ihr mein Anliegen nicht versteht, was ich hoffe, versuch ich es nochmals zu vereinfachen.

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





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