Ich befinde mich in einem aktuellen Angestelltenverhältnis, bin jetzt aber länger krank geschrieben auf Grund von psychischen Probleme die durch den Arbeitsplatz aufgetreten sind, Management mobbt um die Mitarbeiter zur Kündigung zu treiben. Ich gehe davon aus, das der AG mir jetzt oder später selber kündigen wird.
Wie sieht es dann mit dem Arbeitsamt aus? Nehmen die für eine Berechnung des Arbeitslosengeldes dann auch die letzten Gehälter als Grundlage? Muß ich dem Arbeitsamt dann auch eine Krankmeldung vorlegen?
Wie sieht es aus, wenn mir der AG erst nach Ablauf von 6 oder gar 12 Wochen Krankheit kündigt. Welche Berechnungsgrundlage nimmt dann das Arbeitsamt? Das von der Krankenkasse gezahlte Krankengeld?
Vielen Dank für Info.
Gruß
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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