| Forum » Arbeitslosengeld I » Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung |
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26.10.07 21:32 nokurae
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Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
Ich habe folgende Situation: Hatte 3 Monate Sperrfrist wegen Fristloser Kündigung. 
War die ersten 6 Wochen Krank geschrieben danach Aufhebungsbescheid des ALG I Von dem ich ja wegen der Sperrfrist bis dahin noch nichts bekommen hatte. 
Nach 6 Wochen übernimmt ja bei andauerten Krankheit eigentlich die AOK mit Krankengeld in Höhe des ALG I Wie ist das nun jetzt ?:
Eigentlich bin ich doch durch den Wegfall der Leistung ja nicht mehr bei meiner AOK krankenversichert. Muss die AOK trotzdem dann das Krankengeld bezahlen ?
Da ich ja schließlich wegen der Krankschreibung die Bezugsberechtigung von ALG I verloren hatte ????
Oder bedeutet dies, das ein Arbeitslos gemeldeter bei Krankheit während der Arlbeitslosigkeit gar kein Geld mehr bezieht ? und auch nicht mehr zum Arzt gehen darf, sozusagen 0,- € Einkünfte, dann sollte sich man auch noch freiwillig Krankenversichern ?? Vielleicht kann mir ja jemand hier mir einen Ratschlag geben wie das ganze weiterläuft !
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26.10.07 22:05 nontestatum

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Re: Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
Zitat: Oder bedeutet dies, das ein Arbeitslos gemeldeter bei Krankheit während der Arlbeitslosigkeit gar kein Geld mehr bezieht ? und auch nicht mehr zum Arzt gehen darf, sozusagen 0,- € Einkünfte, dann sollte sich man auch noch freiwillig Krankenversichern ??
Wenn du arbeitslos gemeldet bist und ALG I beziehst, erhälst du im Krankheitsfalle 6 Wochen lang Fortzahlung ALG I. Danach tritt die Krankenkasse ein. Wenn du genesen bist, musst du dich persönlich arbeitsfähig melden.
Wenn du sanktioniert bist, erhälst du kein Arbeitslosengeld I, bist aber krankenversichert.
Dies ist so im vorliegenden Fall wegen Arbeitsplatzverlust aus Eigenverschulden, bei anderen Grunden von Sperrfristen, wie z.B. bei Abfindungsregelungen, entfällt auch der Krankenversicherungsschutz.
Weil die Thematik offensichtlich nicht so einfach ist, sollte man sich bei der Agentur bei Sanktionen stets vergewissern, ob davon auch die Krankenversicherung betroffen ist.
Dies ist deshalb wichtig, weil ab 1.4.2007 Krankenversicherungspflicht besteht, wer sich nicht krankenversichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Man zahlt also auf jeden Fall, geniesst aber während der Zeit, in der man nicht versichert ist, nur einen dürftigen Notfallschutz.
Informativer Link: http://www.bkk-faber-castell.de/versicherung_124.htm
Vielleicht kann ein anderer User die Thematik aus eigener Erfahrung noch weiter ausführen, das wäre schön. 
Beitrag wurde editiert: Korrektur bzw. Spezifizierung des Sachverhaltes
Editiert am 27.10.07 18:34
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27.10.07 01:14 nokurae
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Re: Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
Bedeutet das im Klartext: Bei einer 3 Monats Sperrfrist wegen einer Fristlosen Kündigung des Arbeitgebers bekommt man weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld ???? Dachte immer das die AOK nach 6 Wochen Krankengeld zahlen muss ?
Im Übrigen ist mann bei einer 3.Monats Sperrfrist über das Arbeitsamt bei der Krankenkasse versichert, zumindest so lange bis der Bescheid wie in meinem Falle wieder aufgehoben wird.
Gruss
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27.10.07 19:17 nontestatum

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Re: Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
Bedeutet das im Klartext: Bei einer 3 Monats Sperrfrist wegen einer Fristlosen Kündigung des Arbeitgebers bekommt man weder Arbeitslosengeld noch Krankengeld ???? Dachte immer das die AOK nach 6 Wochen Krankengeld zahlen muss ?
Also: ALG I erhälst du nicht, aber Krankengeld müsstest du bekommen. Im SGB V steht nix drin von wegen Sperre bei ALG-Sanktion ... 
SGB V, Krankengeld .... §§ 44 .... http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/index....88BJNE012900328
Im Übrigen ist mann bei einer 3.Monats Sperrfrist über das Arbeitsamt bei der Krankenkasse versichert, zumindest so lange bis der Bescheid wie in meinem Falle wieder aufgehoben wird.
Wäre schön, wenn du einen Erfahrungsbericht abgeben könntest, wenn das alles abgewickelt ist ...
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27.10.07 20:17 nokurae
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27.10.07 20:54 nontestatum

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Re: Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
"Zitieren" kannst du mittels des BB-Codes wie in anderen Foren auch:
[+quote] dein Text [+/quote]
Das "+" schreibst du nicht, das ist hier nur eingesetzt, damit du den Schriftcode sehen kannst.
Strg + Alt + 8 ergeben [ Strg + Alt + 9 ergeben ]
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27.10.07 21:05 nontestatum

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Re: Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
Zitat: Am Montag habe ich bereits zu diesem meinem inzwischen echt existenziellen Problem schon einen Termin beim RA.,
Wenn du nicht krankgeschrieben bist, also vermittelbar wärest, könntest du bei Bedürftigkeit während der Sperre von ALG I auch ALG II beantragen. Zwar würdest du auch bei ALG II sanktioniert, das wären aber "nur" 30% des Regelsatzes von 347€.
Nur mal so als Hinweis, es kommt auf deine persönlichen Verhältnise an.
http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav.../vermoegen.html
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05.10.08 20:05 keinkrankengeld
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Re: Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
@ nokurae Wie ist es denn nun ausgegangen?
Wir haben jetzt genauso einen Fall:
Fristlose Kündigung am (z.B) 01.10. um 10 Uhr, Krankmeldung um 15 Uhr.
AA zahlt nicht: 1. Sperre v. 12 Wochen wegen der fristlosen Kündigung 2. außerdem ist AA während der Krankmeldung nicht zuständig, weil nicht vermittelbar.
Krankenkasse zahlt nicht, weil die Kündigung vor der Krankmeldung erfolgte.
Wovon leben?
Danke für Hilfe!
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05.10.08 23:25 nokurae
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Re: Aufhebungsbescheid nach 6 Wochen Krankmeldung
Hallo keinkrankengeld,
Eigentlich gehört diese Situation in die Sendung REPORT ins TV oder ?
Das so was in Deutschland überhaupt möglich ist glaubt dir sonst nämlich keiner 
-Wenn du eine Fristlose Kündigung bekommen hast bekommst du keinen Zaster 3.Monate vom AA. -Wenn du kein Geld vom AA. bekommst bist du auch nicht Krank.Versichert.musst dich auch noch freiwillig bei AOK versichern. allerdings bist du noch 4.Wochen nach Kündigungstermin automatisch von der AOK nachversichert !! lass dir also zunächst nichts bei der AOK aufschwatzen !! -kein Krankengeld während der 3.Monats Sperrfrist des AA. <-- unglaublich oder ?? Auch wenn du sonst Anspruch darauf hast. - Wenn du 6 Wochen nach AL Meldung noch Krank geschrieben bist, wird der Bewilligungsbescheid des AA wieder aufgehoben !
-Wenn du am gl.Tag der Fristlosen Kündigung oder Später krank geschrieben worden bist, bist du schon kein Versicherungsnehmer / Kunde der AOK mehr !!
- Besser wäre für dich natürlich gewesen, dem Arzt zu sagen, die Krankschreibung einen Tag rückwirkend auszustellen, das macht er normalerweise Problemlos und alles wäre in Butter gewesen. Hinterher ist man natürlich immer schlauer .....
- Einzige Möglichkeit bei Dir: Sofort zum Arzt dich "Gesundschreiben" lol ... zu lassen und am gl.Tag zum Arbeitsamt rennen und den ALG Antrag neu Starten !!
- Sonst droht dir ALG II !!
- Ansonsten wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast renne sofort zum R.A. und erkläre im die Geschichte ! das mindeste was der erreichen kann ist in der Regel eine Verschiebung des Kündigungstermins und deine Krankmeldung passt wieder !!.
Zu meiner Geschichte: Ich hatte in dieser unglaublichen Situation nach sehr sehr langen 6.Monaten ohne jegliches Einkommen unglaubliches Glück und konnte mich mit meinem ehemaligen Arbeitgeber auf eine lückenlosen Weiterbeschäftigung einigen !
Meine Fa. zu meiner Abwesenheitszeit nämlich weiterverkauft und der Chef der mich damals raus geworfen hatte wurde dann selber rausgeschmissen, mit Sicherheit jedoch mit einer ganz anderen Finanziellen Situation als Existenzgrundlage !
Mein Problem dass ich damals hatte war so ähnlich wie bei dir, jedoch noch erheblich komplizierter ! Ich rannte Gott sei Dank sofort zum RA. der bekam immer meistens Recht und so kam es bei mir zu insgesamt 3 ! Fristlosen Kündigungen ! bis wie gesagt der eigene Chef aus Geschäfts gründen daran glauben musste  und ich wieder weiter beschäftigt wurde. Wie gesagt, meine Geschichte das ganze ist definitiv Sende fähig im TV !!
nun... das sogenannte Soziale Netz gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr und nur leider die direkt betroffenen merken dies wenn es in der Regel zu Spät ist. Aus dem Arbeitsamt wird : Agentur für Arbeit --> welch eine unglaubliche Verarschung der Betroffenen mit Kundennummer !! Mir bleibt nix anderes wie dir viel Glück und Durchhaltevermögen zu wünschen und wehre dich was geht geg.diese Sozialbande ! Gruss nokurae PS.Melde dich wie es weitergeht !
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