| Forum » Arbeitslosengeld I » berechnung ALGI |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
30.06.09 16:37 cutter87
|
berechnung ALGI
hallo liebe Forumgemeinde!
ich habe eine Frage zur Berechnung des ALGI.
zu meiner Situation:
Im Sommer 2007 habe ich eine Berufsausbildung abgeschlossen und war danach 6 Wochen Arbeitslos. Als ALG wurden mir aufgrund meines geringen Gehaltes in der Lehre damals 3,79€ pro Tag berechnet. Nach den 6 Wochen fand ich wieder Arbeit und habe auch gutes Geld verdient. Vor gut einem Jahr, also nach 316 Tagen, habe ich das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beendet um für ein Jahr nach Australien zu gehen. Bevor ich ins Ausland ging war ich ein paar Wochen Arbeitslos und das ALG sollte komplett neu berechnet werden, da ich ja gearbeitet hatte. Es gab irgendwie immerwieder Probleme und da irgendwelche Unterlagen von meiner Ausbildung fehlten. Mir wurde damals gesagt das zur Neuberechnung die der Verdienst der letzten 365 Tage in denen man Arbeit hatte zählt. Also die 316 Tage aus dem richtigem Job und die restlichen Tage aus der Lehre. Irgendwie gab es dann auf einmal Probleme mit den Unterlagen von meiner Lehrstelle und ich sendete alle meine Lohnzettel zum Arbeitsamt. Danach war Ruhe, und dadurch das ich schon im Ausland war hatte mir niemand gesagt wieviel Arbeitslosengeld mitr denn nun zusteht. Man sagte mir nur das alles seinen gang ginge und wenn ich wieder da sei ich mich sofort melden solle. Dies tat ich dann und musste einen erneuten Antrag auf ALGI stellen. Zum Abgabetermin teilte mir die Bearbeiterin dann mit das ich wieder nur den Satz von 3,79€ pro Tag bekomme, da die 316 Tage bei der anderen Firma nicht zählen würden das es keine 365 Tage währen. Ich sagte ihr das man mir vorher erzählt habe das die fehlenden Tage von dem Ende der Lehrzeit einfach dazugerechnet werden würden, doch davon wollte sie nichts wissen. Auf die Frage wie man mit 22 Jahren von ein wenig mehr als 100€ im Monat leben sollte wusste sie auch keine Antwort.
Jetzt würd ich gerne wissen was welche Art der Berechnung nun stimmt, ob die Zeit bei meinem zweiten Arbeitgeber wirklich nicht zählt, ich wiederspruch einlegen sollte oder jemand vielleicht schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht hat???
Vielen Dank im voraus!!!
|
|
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
|
02.07.09 23:55 wupper72
|
Re: berechnung ALGI
Hallo cutter87
Betreff: Berechnung Arbeitslosengeld 1
Seit 01.Februar 2006 wurde der Bezug für Arbeitslosengeld 1 aktualisiert.Um für 360 Tage Arbeitslosengeld 1 erhalten zu können,muss man mindestens 2 volle Jahre bei einer Firma ununterbrochen beschäftigt gewesen sein.Zur Berechnung des Anspruches auf Alg1 rechnen immer die letzten 12 Monate vor der Arbeitslomeldung.Mit 316 Tagen ist möglicherweise bei dir der Anspruch auf 360 Tage nicht erreicht.Ich war vom 27.06.2005 bis 31.12.2008 unbefristet bei einer Firma in Vollzeit beschäftigt gewesen. Ich erhalte somit 12 Monate gerechnet auf 360 Tage Arbeitslosengeld 1.Hast du weniger als 12 Monate bei deiner letzten Firma gearbeitet,hast du somit erstmal kein Anspruch auf Alg 1.Es wird grundsätzlich immer auf ein zuletzt berechnetes Arbeitslosengeld zurückgegriffen,wenn man die erneute Anwartschaft von 12 Monaten nicht ganz oder nur teilweise erreicht wurde.
|
|
|
1
|