| Forum » Arbeitslosengeld I » Erstattung Fahrtkosten Vorstellungsgespräch |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
13.05.10 11:14 blacky1985
|
Erstattung Fahrtkosten Vorstellungsgespräch
Hallo, ich bin seit kurzem Arbietslos gemeldet und habe jetzt ein Vorstellungsgespräch zu dem ich telefonisch eingeladen wurde von der Firma.
Entfernung ca. 45 KM ein Weg. Da ich schon einige Beiträge hier gelesen habe, gehe ich davon aus, da die Firma keine Übernahme der Fahrtkosten bisher ausgeschlossen hat das sie nach §670 BGB dazu verpflichtet ist mir diese dann zu ersetzen.
Wenn ich es richtig sehe sind das dann 2*45KM*0,30Euro=27EURO
Ist das korrekt? Kann das jemand bestätigen? Gibt es eine Höchstgrenze bei der Fahrtkostenerstattung von seiten des Arbeitgebers wie auch bei der Arbeitsagentur ? Hier werden ja nur maximal 260 Euro ausgezahlt auch wenn es mehr Kilometer waren.
Nun noch zu einer weiteren Frage. Will nicht gleich nach der Fahrtkostenübernahme fragen, da ich denke das es vielleicht bei manchen Firmen eher negativ aufgefaßt wird. Ist es daher Ratsam erstmal hinzufahren, abzuwarten und dann wenn man eine Absage erhalten hat, die Fahrtkosten schriftlich bei der Firma einzufordern?
Eine weitere Frage ist auch ob die Fahrtkosten dann immer von Arbeitsgeberseite bei einem Vorstellungsgespräch bei einer Autofahrt mit 0,30 Euro/KM übernommen werden, wenn nichts ausgeschlossen wurde im vorraus, oder ob sie auch nur sagen können den Preis des ÖPNV+Taxi zu übernehmen ?
Was habt ihr bisher für Erfahrungswerte gemacht? Oder wie handhabt ihr das ?
Danke im Voraus für eure Bemühungen, Antworten und Diskussionen zu diesem Thema.
|
|
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
|
|
|
1
|