| Forum » Arbeitslosengeld I » Fahrtkostenübernahme bei Maßnahme |
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13.08.09 11:12 dermarty0473
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Fahrtkostenübernahme bei Maßnahme
Guten morgen zusammen, ich habe gestern von der Arge eine Einladung zu einer Maßnahme vom 17.08 - 28.08.09 erhalten, gerne würde ich auch an dieser Maßnahme teilnehmen, wenn es da nicht einige probleme gibt.
1. musste ich bereits im Juni an der gleichen Maßnahme teilen ( 15. - 17.06.09 ) für dieser Maßnahme habe ich immer noch nicht meine Fahrtkosten erhalten, ich habe bereits 3 Fahrtkostenanträge ausfüllen sollen, und jedesmal heisst es die arge zahlt die fahrtkosten und die arge sagt ich bekomme vom Maßnahme träger die fahrtkosten.
2. ich soll nun für 10 tage dorthin wieder in vorleistung treten was deffinitif nicht möglich ist, denn es wären für 10 tage fahrtkosten in Höhe von 142 € mit öffentlichen verkehr ( pro tag 14,20 € hin und rückweg ), dieses geld kann und will ich nicht aufbringen weil ich angst habe auch hinter dieses geld zu rennen, die arge sagt das keine möglichkeit besteht über eine vorleistung.
Laut Arge bin ich gesetzlich verpflichtet an solch Angebotenen Maßnahmen teilzunehmen, aber ist es auch gesetzlich vorgeschrieben das der Arbeitsuchende bei sowas in vorleistung treten muss, vielleicht kann mir ja sogar einer einen tipp über ein urteil geben oder ein gesetz, aus dem dieses hervor geht, die arge nimmt sich ja leider bei jedem brief das recht mit § herum zu werfen.
Ich hoffe es kann mir einer helfen, worüber ich jetzt schon dankbar bin.
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