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27.08.11 03:49 Fragend
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Frage an Experten: Anerkennung Renteprodukte für Leistungen aus rentenzahlungen
Guten Abend, ich habe aktuell im Bekanntenkreis ein Fall, den ich mit euren Hilfe klären möchte:
Aktuelle Situation - meine Bekanntin (61 Jahre) war jahrelang als Anwältin selbständig tätig. Die Kanzlei musste Ende 2010 aus wirtschaftlichen Gründen schließen. - sie hat sich dann um eine Einstellung bemüht und eine Stelle als Gehilfin bei einer anderen Anwältin gefunden (wegen Alter und Ortsgebundenheit wäre was anderes schwer möglich gewesen) - die Mandanten/Fällen bei der neuen Anstellung bleiben aus und die Chefin muss meine Bekanntin entlassen - ab Januar 2010 erhält meine bekanntin eine Rente von der Anwaltskasse, Bekanntin sammelt das Geld für die Rente ab 65 (da sie keine weitere private Rente hat). Das heißt, sie verwendet die Mittel nicht. Als Anlageprodukt wird ein Tagesgeldkonto verwendet aber bald soll eine andere Anlageform sein (Sparplan, Investmentfond, etc)
- Meine Bekanntin will aufgrund des Verlusts ihrer neuen Tätigkeit ALG1 beantragen - Vor dem Antrag wird ihr bei der Arbeitsagentur mündlich gesagt, dass die Rentenzahlungen der Anwaltskasse zu Abzügen bei der Berechnung ihrer persönlichen ALG1-Sätze führen wird - Meine Bekanntin erklärt, dass sie dieses Geld aus der Anwaltskasse nicht als Einkommen sondern als Absicherung des Rentenalters behandelt - Bei der Arbeitsagentur wird dann von ihr verlangt, dass sie die Tatsache nachweist, dass sie diese monatlichen Rentenbezügen aus der Anwaltskasse für Ihre Rentenalter anspart
und hier die großen Fragen an euch: - wie seht ihr den Fall? Was würdet ihr noch geklärt haben? - Welche Renten- bzw. Finanzprodukte kämen überhaupt in Frage und werden auch anerkannt? (nur Rentenprodukte oder auch FInanzprodukte wie Festgelt für 5 Jahre oder ei Sparplan mit monatlichen Einzahlungen?) - Was ist, wenn meine Bekanntin den für sie maximalen Satz an ALG1 abzielt/erwartet, aber aus den Rentenzahlungen der Anwaltskasse doch etwas zurückbehalten will, um ihr Unterhalt zu finanzieren? Gibt es Grenzen?
Info am Rande: - bekanntin lebt mit ehepartner (75 Jahre alt), der Rente bezieht - sie haben ein Haus
Das ist der Fall, gerne stelle ich mich zur Disussion bereit. Bedanke mich auh im Voraus für die kompetente hilfe Schönes Wochenende und bis bald
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