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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Arbeitslosengeld I » Fragen über Fragen...  1
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28.06.09 19:29
Shiea 

Zitat
Fragen über Fragen...

Hallo liebe User,

ich möchte erstmal ein wenig über meine jetzige Situation erzählen.
Also... Im Moment bin ich noch in meiner überbetrieblichen Ausbildung (mache die Ausbildungen in einem Berufsbildungswerk). Die beende ich mit der mündlichen Prüfung im Juli.
Was danach passiert? Tja, das frage ich mich auch.
Ich habe mich in meiner Umgebung mal kundig gemacht, wie es mit Arbeitsstellen aussieht und dabei festgestellt, dass es so gut wie unmöglich ist, irgendwas zu bekommen.
Entweder wird verlangt, dass man mehrjährige Berufserfahrung hat (was ja praktische Arbeit bedeutet und davon kann ich, bis auf 7 Monate Praktika nichts vorweisen) oder aber, man braucht Führerschein inkl. PKW (hab ich beides nicht). Klar, man kann es versuchen, aber ich gehe stark davon aus, dass man einem Berufseinsteiger, der sowieso "keine bis kaum" Erfahrung im praktischen Arbeiten hat, nicht mal die Chance gibt, sich zu beweisen.

Ich bin immer davon ausgegangen, ich müsste ALG II beantragen, bis mir ein Freund heute gesagt hat, dass wir genauso den Anspruch auf ALG I haben, wie "normale" Auszubildende, die nach der Ausbildung arbeitslos werden.
Das Problem ist, dass zu uns in der Arbeitsintegrationsinfo gesagt wurde, wir müssen uns maximal 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung arbeitssuchend melden. Ich habe frühzeitig bei der Hotline angerufen und dort wurde mir gesagt, ich müsse lediglich am 1. Tag meiner Arbeitslosigkeit zu der entsprechenden Agentur für Arbeit, um mich dort arbeitslos zu melden, damit ich sofort Anspruch auf ALG habe.
Wie ich von Mitschülern erfahren hab, wurden denen bei ihrem Anruf, ihre Daten abgefragt und die hatten einen Antrag zugeschickt bekommen. Was bei mir nicht der Fall war.

Meine Fragen wären jetzt:
- Heißt das jetzt, dass ich mich nicht fristgerecht gemeldet habe, obwohl ich ein dementsprechendes Telefonat geführt habe? Wenn ja, was kommt auf mich zu? Wenn ich eine Geldsperre erhalte, wie lange?
- Da ich ja, wie gesagt, "nur" eine überbetriebliche Ausbildung gemacht habe, wird das ALG von einem Durchschnittssatz für Azubis in meinem Beruf berechnet (Steuerfachangestellte). Weiß einer, wie hoch der Betrag ist?
- Ich lebe bei meiner Mutter. Hat das Auswirkungen auf den Antrag?
- Was muss ich bei dem Antrag beachten bzw. angeben?
- Da ich 22 bin, habe ich ebenfalls Anspruch auf Halbwaisenrente und Kindergeld, was ich aber meiner Mutter überlasse, da sie mich praktisch durchfüttert. Muss ich das angeben und hat das Auswirkungen auf den Anspruch von ALG? Kann es das ALG verringern?

So, das war es erstmal. Ich hoffe, mir kann jemand helfen und ich entschuldige mich schonmal im Vorraus, wenn es ähnliche Beiträge oder Themen bereits gibt.

Liebe Grüße,
Shiea

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

28.06.09 19:36
Shiea 

Zitat
Re: Fragen über Fragen...

Was ich noch vergessen hatte...
Da ich weder Führerschein, noch PKW besitze und auch sonst keinerlei Geldquellen habe, bin ich nicht bereit dazu, umzuziehen oder Arbeit zu suchen, die zu weit entfernt ist.
Kann mich die Agentur für Arbeit zwingen, das trotzdem zu machen? Ich mein, irgendwo sehe ich das nicht ein...

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