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20.07.09 16:33 mythos
nicht registriert
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Kann man dem Arbeitsamt Fristen setzen?
Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage, die alle angeht.
Kann man dem Arbeitsamt bei der Bearbeitung eines Widerspruchs Fristen setzen? Muss das im Widerspruch schon drin sein, oder geht das auch während der Bearbeitungsphase?
Hintergrund:
ALG1 beantragt Ende März, diverser Brief-, Antrags- und Unterlagenaustausch bis Anfang Juni (!), dann Ablehnung Mitte Juni aus fadenscheinigen Gründen. (angeblich nicht versicherungspflichtig, wobei BFA, Krankenkasse und Steuerberater das Gegenteil sagen)
Widerspruch am 18 Juni persönlich abgegeben, heute am 20 Juli angerufen und mitgeteilt bekommen, dass das noch 2 Wochen dauern kann. 
Ist eine Fristsetzung möglich, und wenn ja, mit welchem rechtlichen Hintergrund? (Ich habe keine Lust denen eine Frist zu setzen, und die lachen sich tot weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, und verzögern die Bearbeitung noch mehr)
Grüsse
Roland
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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