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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Arbeitslosengeld I » Kündigung in Probezeit- neue Stelle erst 2 Wochen später=Sperrzeit?  1
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11.10.10 08:37
elke

nicht registriert



Zitat
Kündigung in Probezeit- neue Stelle erst 2 Wochen später=Sperrzeit?

Hallo,

ich bin in der Probezeit, neue Stelle überfordert mich und ich wurde getäuscht, was Inhalt und Umfang angeht. Habe aber eine neue Stelle bei meinem alten Arbeitgeber ab 1. November. Aus verschiedenen Gründen will ich fristlos kündigen, so dass ich ab dem 15.10. aus dem Verhältnis bin, dann habe ich aber 14 Tage "luftleeren Raum" vor mir. Klar, Anwartschaften verliere ich dadurch nicht, aber bei einer ALO-Meldung droht Sperrzeit. Ist es da besser, auf eine ALO-Meldung zu verzichten (Geld für 2 Wochen ist verzichtbar, KV besteht durch Nachversicherungsfrist)? Oder anders gefragt, kann ich auf eine alo-Meldung verzichten?

Thanx, ELKE

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

19.10.10 23:06
Bells1412

nicht registriert



Zitat
Re: Kündigung in Probezeit- neue Stelle erst 2 Wochen später=Sperrzeit?

Du musst dich natürlichnicht arbeitlos melden, aber für dich würde auch keine Sperrzeit in Kraft treten, da du ja in 2 Wochen ein neues Beschäftigungverhältnis beginnst. Du musst dies der Agentur für Arbeit nur nachweisen.

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