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06.05.11 15:58 Francis
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Kurze Anwartschaftszeit - Ehemaliger Zeitsoldat
Guten Tag,
bin durch eine Suchmaschine auf das Forum hier gestoßen weil ich der Meinung bin, dass ich bei der Agentur für Arbeit nicht ausreichend und fachlich beraten worden bin.
Nach meinem Abitur im Juni 2010 bin ich direkt zur Bundeswehr gegangen, anfangs als Grundwehrdienstleistender. Nach den ersten vier Monaten entschied ich mich, länger als Zeitsoldat zu dienen und eine Laufbahn einzuschlagen. Dadurch wurde ich zum Soldaten auf Zeit ernannt, der wie jeder andere Arbeitnehmer auch Beiträge für die Sozialversicherung zahlt. Aus gesundheitlichen Gründen wurde meine Dienstzeit zum 30.4.2011 aber schon wieder beendet, sodass ich realistisch 10 Monate gedient habe - davon 4 Monate als Grundwehrdienstleistender (was ja auch für die Anwartschaftszeit zählt) und 6 Monate als Zeitsoldat (wo Beiträge in die Sozialversicherung monatlich gezahlt worden sind). Erwähnenswert ist noch, dass ich zum Oktober studieren werde und davor noch ein Praktikum absolvieren möchte.
Vor meinem Gang zum Arbeitsamt habe ich mich informiert und geprüft, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Ich bin der Meinung, durch die verkürzte Anwartschaftszeit müsste mir ALG I für 5 Monate zustehen, da ich 10 Monate bei der Bundeswehr beschäftigt habe. Beim Arbeitsamt wurde ich nur gefragt, ob ich 360 Tage in die Sozialversicherung bezahlt habe, was sich ja auf die normale Anwartschaftszeit bezieht.
Steht mir das Arbeitslosengeld für die Übergangszeit zum Studium zu oder nicht?
Danke im voraus für Tipps und Hilfe.
LG Francis
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