kurzzeitge Anstellung während Arbeitslosigkeit (ALG1)
ich habe drei Jahre versicherungspflichtig gearbeitet und dann lief mein Vertrag aus. Bin nun seit drei Monaten arbeitslos und empfange ALG1. Mein ehemaliger Arbeitsgeber will mich nun im April nochmal für einen Monat anstellen, da noch Gelder zur Verfügung stehen. Meine Frage ist nun, ob die einmonatige ANstellung sich im Endefffekt negativ auf die ALG 1 Summe, die ich danach wieder bekäme auswirken würde, da die letzten 12 Monate als Bemessungszeitraum gelten? Oder fallen die Monate mit der Arbeitslosigkeit ganz aus der Berechnung raus und nur die letzten 12 Monate die ich versicherungspflichtig gearbeitet habe werden mit in die Berechnung eingenommen??
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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