| Forum » Arbeitslosengeld I » Mein Mann hat sich 3 Monate vor Arbeitslosigkeit "arbeitssuchend gemeldet".... |
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12.04.10 20:52 Sopranissima
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Mein Mann hat sich 3 Monate vor Arbeitslosigkeit "arbeitssuchend gemeldet"....
Hallo,
am 1.7. wird mein mANN ARBEITSLOS. Er hat sich auf Rat seiner jetzigen Auffanggesellschaft, die ihn bis 1.7. bezahlt bereits am 29.3. arbeitssuchend gemeldet, mit dem Hinweis, erst ab 1.7. Arbeit über das Arbeitsamt (Arbeitsagentur) zu suchen (vorher und danach sucht er selbst).
Also, er meldete sich online am 29.3. arbeitssuchend (so soll angeblich eine dreimonatige Sperrfrist am 1.7. vermieden werden).
MAN versuchte uns danach telef. zu erreichen. Am hANDY waren wir nicht erreichbar.
Wir erhielten nun ein formelles allg. Schreiben, dass man uns nicht erreicht hätte
- dass er sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit dort melden muss
- dass die arbeitssuchend Meldung vom 29. März erst wirksam wird, sobald er sich persönlcih bzw. telef. beim Arbeitsamt meldet
- wenn er seine Gründe hätte, sich nicht sofort zu melden, muss er wissen, es tritt eine 1 wöchige Sperre ein, sobald er sich meldet
- er soll sich umgehend melden.
Da er erst ab 1.7. dort beim Sachbearbeiter arbeitslos zeigen wird, bin ich der Meinugn
a) wenn er z.B. Mitte Juni sich erstmalig meldet umgeht er ab 1.7. die einwöchige Sperre b) es reicht in seinem Fall völlig aus, wenn er sich Mitte Juni per 1.7. arbeitslos bzw. "wirksam arbeitssuchend" meldet c) Der Hinweis, er solle sich umgehend melden bezieht sich in dem Fall bestimmt darauf, dass er - falls er Ansprüche geltend machen will sofort melden soll
Seid ihr auch der Meinung, dass es völlig ausreicht , wenn er am 15. Juni dorthin geht, dann wird die Arbeitssuchend Mledung vom 29. März wirksam - er umgeht dann die 1 wöchige Sperre ab 1.7. und wird ab 1.7. Geld erhalten ?
oDER muss er sich doch sofort dort pers. melden, auch wenn er nicht bereits jetzt Jobs vermittelt bekommen will und auch kein Geld im moment beantragt ?
dANKE FÜR EuRE hILFE
gRUSS
k:
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