| Forum » Arbeitslosengeld I » Sperrzeit(ALG I)bei Umzug(Hauskauf) in ein anderes Bundesland nach Eigenkündigung? |
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01.08.10 10:35 Gisela
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Sperrzeit(ALG I)bei Umzug(Hauskauf) in ein anderes Bundesland nach Eigenkündigung?
Hallo und guten Tag,ich bin erst seit heute hier in diesem Forum angemeldet.Ich hab' da mal eine Frage:Muß ich mit einer 3-monatigen Sperrzeit meines ALG I rechnen,wenn ich und mein Mann in ein anderes Bundesland umziehen(Hauskauf) ?Wir haben uns dort ein altersgerechtes Haus gekauft(keine Treppen),weil mein Mann erhebliche Probleme mit den Kniegelenken hat(Op rechts).Er kann auch seine Tätigkeit als LKW-Fahrer nicht mehr richtig ausüben und wird deshalb seinen Job sowieso kündigen müssen!Wer weiß bescheid? Vielen Dank im voraus! Mit freundlichen Grüßen Gisela
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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01.08.10 10:48 Gisela
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Re: Sperrzeit(ALG I)bei Umzug(Hauskauf) in ein anderes Bundesland nach Eigenkündigung?
Hallo nochmals,ich vergaß noch zu fragen,ob mein Mann eine Sperrzeit für das ALG I erhält? Desweiteren :Gibt es vom Arbeitsamt Umzugshilfen? Mit freundlichem Gruß Gisela
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19.10.10 23:10 Bells1412
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Re: Sperrzeit(ALG I)bei Umzug(Hauskauf) in ein anderes Bundesland nach Eigenkündigung?
Hallo,
also wegen der Sperrzeit muss natürlich von der Leistungsabteilung geprüft werden und man kann natürlich auch aus persönlichen und gesundheitliche Gründen selbst kündigen ohne das eine Sperrzeit in Kraft triit.
Umzugskosten können nur gewährt werden wenn man von Arbeitslosigkeit bedroht ist und arbeitsuchend geführt wird.
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31.10.10 11:54 herby
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Re: Sperrzeit(ALG I)bei Umzug(Hauskauf) in ein anderes Bundesland nach Eigenkündigung?
Wenn der Arbeitnehmer kündigt gibts normaler Weise eine Sperrzeit. Eine Ausnahme wird hier schwierig zu begründen sein. Für den Umzug gibts nichts von der ARGE. Wenn man vorhat ein Haus zu kaufen ist die Frage nach staatlicher Alimentation eine Unverschämtheit, aber deartige dreistige Ansinnen scheinen in Sozialamtsdeutschland inzwischen üblich zu sein.
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