| Forum » Arbeitslosengeld I » Sperrzeit nach Untersuchungshaft |
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16.12.09 14:03 legion
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Sperrzeit nach Untersuchungshaft
Hallo !
Weiss einer von Ihnen ob das Arbeitsamt die Berechtigung hat nach einer Untersuchungshaft, die die fristlose Kündigung wegen unentschuldigten Fehlens zur Folge hatte, eine Sperrzeit von 3 Monaten zu verhängen ?
Im Grunde konnte ich zwar etwas für die Untersuchungshaft, jedoch wird in der Begründung der Sperrzeit nur auf das Fernbleiben vom Arbeitsplatz eingegangen. Und dieses ist ja die Folge der Untersuchungshaft gewesen.
Ist dies prinzipiell korrekt mit der Sperrzeit ?
Danke
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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19.12.09 20:52 Kapt. Nemo
nicht registriert
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Re: Sperrzeit nach Untersuchungshaft
Ich kann hier keine gesicherte Antwort geben, aber aus dem 'normalen Menschenverstand' heraus würde ich sasgen, dass es darauf ankommt, ob die U-Haft begründet war.
Sollte die Haft nur blindwütiger Aktionismus der Staatsanwaltschaft gewesen sein und du inzwischen als unschuldig entlassen bist, hielte ich es für eine ausgemachte Sauerei, wenn es legitim wäre, dass du nicht nur deinen Job verlierst, sondern auch noch Sanktionen bekommst.
Wäre die Haft aber zu Recht erfolgt, sprich du hast was ausgefressen, sehe ich das ähnlich wie bei einem Fernfahrer, der in der Freizeit seinen Lappen verliert; dann hast du Pech.
Wie weit das aber gehen darf (Sanktionen?), weiß ich nicht. Ich habe keine Erfahrungen auf diesem Gebiet.
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