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Forum » Arbeitslosengeld I » Zahlung nach REHA bei nahtloser AU (ArbeitsUnfähigkeit)  1
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06.09.08 16:23
faulpelz 

Zitat
Zahlung nach REHA bei nahtloser AU (ArbeitsUnfähigkeit)

Hallo !
Nachdem ich aus einer REHA (Kur) arbeitsunfähig entlassen
bin, beziehe ich momentan weder ALG 1 noch Krankengeld (bin nach der REHA jedoch noch NICHT mehr als 6 W krank). Während der Kur bekam ich Übergangsgeld von der Rentenkasse. Ein Restanspruch auf ALG1 besteht jedoch auf jeden Fall noch.

Die hotline der Krankenkasse meinte nun, ich müsse persönlich auf der Agentur erscheinen, um den Restanspruch zu aktivieren; d. h. ohne persönliches Erscheinen keine Geldüberweisung! Krankheitsbedingt war mir dies bisher gar nicht möglich.
FRAGE: Falls ich hingehe, muss die Agentur dann auch rückwirkend, d. h.
-ab dem ersten Krankheitstag nach der Reha- ausbezahlen
o d e r wird erst ab dem Tage meines pers. Erscheinens
der Restanspruch wieder aktiviert u. die Resttage hinten drangehängt ?
(Andererseits stehe ich ja dem Arbeitsmarkt weiterhin nicht
zur Verfügung, so dass ich ja evtl. bis zum Ablauf von 6 W. Krankheit gar
kein ALG 1 bekommen würde, oder ???)

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