Eine Frage zum Zuverdienst: Mir wurde mein Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt, weil mein Zuverdienst höher ist als das Arbeitslosengeld, das ich bekommen würde - kann das sein?
Mein Fall: Ich habe in den letzten Jahren teilzeit als Buchhändler gearbeitet und nebenbei als freier Journalist. Als Buchhändler habe ich zuletzt 1000 Euro netto verdient, als Journalist etwa 1400 pro Monat (selbständig), aber unter 15 Stunden pro Woche. In den Broschüren des Arbeitsamts steht, dass man nebenbei verdienen darf und dass sich der Freibetrag von 165 Euro erhöht, wenn man die Arbeit schon länger als ein Jahr (oder so ähnlich) macht - ich arbeite schon seit über 10 Jahren nebenbei.
Kann ich Widerspruch einlegen? Oder hat das keinen Sinn?
Vielen Dank für die Antworten.
Georg
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe