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09.10.08 15:08 pain
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Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Hallo, habe wiedereinmal ein Anliegen. Hatte vor knapp 2 Stunden einen Brief der Agentur für Arbeit in meinem Briefkasten in dem geht es wie es im Titel des Threads schon steht um eine "Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)", und es geht um folgendes: seit dem 01.07.2008 erhalte ich ALG II, nun hatte ich zwischendurch einen Arbeitsvertrag einer Zeitarbeitsfirma in der Tasche, aus dem das Arbeitsverhältnis jedoch nicht gemeldet bzw. verspätet gemeldet wurde,den ersten am 14.07.2008. Man sagte mir nächste Woche hätten sie eine Beschäftigung für mich, also kam ich am folgenden Montag wieder und sie sagten sie hätten keine Beschäftigung für mich, und erneuerten den Arbeitsvertrag auf das Datum vom 21.07.2008. Wieder sollte ich eine Woche später Arbeit bekommen, hat jedoch auch nicht geklappt, und der Vertrag wurde erneuert auf das Datum vom 28.07.2008. Eine Woche später sollte ich wieder da sein, sie hatten immernoch keine Arbeit für mich gefunden und der Vertrag wurde wieder erneuert auf den 04.08.2008. Wie immer sollte ich eine Woche später da sein, und der Vertrag wurde auf 11.08.2008 erneuert. Die Zeitarbeitsfirma sagte mir solange kein "Beschäftigungsverhaeltnis" besteht bekomme ich das Geld von der Agentur für Arbeit rechtmaessig weiterhin, somit habe ich von der Zeitarbeitsfirma auch keinen Lohn erhalten. Nun es sollte ein Beschaeftigungsverhaeltnis am 11.08.2008 (glaub das es der 11.08. war) entstehen, jedoch kam es nicht dazu da ich mit meiner rechten Hand Probleme hatte und den Daumen kaum bewegen konnte, bin ich zum Arzt gegangen, welcher mich am 12.08.2008 für den 11.08.2008 bis einschliesslich 13.08.2008 krankgeschrieben hat. Daraufhin folgte ein Brief mit einer sozusagen "fristgerechten Kündigung innerhalb der Probezeit" zum 21.08.2008, welcher das Arbeitsverhältnis vom 14.07.2008-21.08.2008 kündigt (wobei die bei der Zeitarbeitsfirma doch jede Woche den alten Vertrag zerrissen hat und einen neuen auf´s aktuelle Datum ausgestellt hatte?o0). Meine erste Frage: ist das richtig gewesen das ich von der Zeitarbeitsfirma kein Geld erhalten habe sondern von der Agentur für Arbeit? Und die zweite Frage: Verfällt durch das Arbeitsverhältnis sowie die Kündigung mein Anspruch auf ALG II in der Zeit sowie in den folge Monaten, und muss ich es nun mit der Kranken- und Pflegeversicherung zurück bezahlen? Vielen Dank im vorraus! pain
Editiert 09.10.08 15:46
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15.10.08 15:26 pain
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Re: Anhörung nach § 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)
Flame hier doch nicht so ein Scheiss, das regt ja schon richtig auf! Zitat: "Wenn man keine ahnung hat, einfach mal fresse halten!"
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