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24.09.07 19:49 Sahara190
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Darf Unterhaltsrückzahlung in HarzIV angerechnet werden?
Hallo!
Ich bekomme von dem Vater meiner Tochter noch Unterhaltsrückzahlung aus 2004/05 in Höhe von 150 Euro monatlich. Diese entstandenen über 3000 Euro habe ich von meinem Sparbuch nachweislich ausgelegt. Nun rechnet mir die ARGE den vollen monatlichen Betrag auf die Zahlung an.
Das kann doch nicht angehen. 
Als Begründung habe ich bekommen, dass diese monatliche Zahlung in Höhe von 150 Euro als festes Einkommen gerechnet wird. Kann man hier von Fairniss reden? Wer hat einen ähnlichen Fall? Würde mir ein Rechtsanwalt da helfen können? Dankeschön Sahara190
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24.09.07 22:51 Sahara190
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Re: Darf Unterhaltsrückzahlung in HarzIV angerechnet werden?
Ich muß noch erwähnen, dass meine Tochter jetzt 18 Jahre ist.
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26.09.07 11:52 quinky
nicht registriert
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Re: Darf Unterhaltsrückzahlung in HarzIV angerechnet werden?
Hallo,
Ja, ein Anwalt kann Dir helfen, um Druck zu machen, das es nicht angerechnet wird.
Begründung: Abweichende Anrechnung bei besonderer Härte:
Nach der Begründung zu § 2 ALGII-VO und der DA 61 zu § 11 soll von der Anrechnung nach § 2 Ans 3 ALGII-VO abgewichen werden, wenn die Anrechnung eine "besondere Härte" bedeuten würde. Als Beispiel werden die Nachzahlung einer Sozialleistung wegen Säumnis des Leistungsträgers oder aufgrund eines gewonnenen Widerspruchs- und Klageverfahrens oder ein entgegenstehender Zweck der zugeflossenen Leistung z.B. bei Insolvenzgeld genannt.
Genau das ist bei Dir der Fall. Du hast Dir zustehenden Unterhalt im voraus aus Deinem Eigentum in voraus ausgelegt. Dieses Eigentum hätte Dir aber als Vermögen anrechnungsfrei zugestanden. Eine Anrechnung ist eine besondere Härte.
Erfahrungsgemäß wehren sich die ARGEN gegen diese Nichtanrechnung.
Daher ist es erforderlich, das Du Dir eine Anwalt für Sozialrecht nimmst und hiergegen vorgehst.
Gruß Quinky
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06.10.07 05:24 Sahara190
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Re: Darf Unterhaltsrückzahlung in HarzIV angerechnet werden?
Vielen lieben Dank für die Antwort und den §. Ich werde dann mal den Anwalt einschalten. Alleine werde ich es wohl kaum bewältigen. Dankeschön

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03.10.08 12:06 nici212003
nicht registriert
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Re: Darf Unterhaltsrückzahlung in HarzIV angerechnet werden?
Hallo, hätte da mal eine Frage dazu. Mein Vater muss jetzt eventuell den offenen Unterhalt von 1989-1999 in monatlichen Raten an mich überweisen (d.h. wenn meine Anwältin und ich das durchbekommen). Seit 07/2007 beziehe ich ALG I und ALG II und sei seit 02/2008 nur noch ALG II. Der offene Unterhalt ist entstanden, als ich noch keine Leistungen vom ALG II amt bekommen hab. Dürfen sie dann, wenn es soweit ist, die monatliche Rate anrechnen oder nicht? Wäre über konkrete aussagen sehr dankbar.
LG Nici
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