| Forum » Hartz IV - Allgemeines » Eingliederungsvereinbarung |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
13.09.08 16:05 pain
|
Eingliederungsvereinbarung
Hallo, ich hatte Am Donnerstag morgen um 10°° Uhr einen Termin beim Arbeitsvermittler, und habe eine "Eingliederungsvereinbarung" abgeschlossen, in der steht ich solle mich spaetestens am dritten Tage nach erhalt der Angebote auf die Stellen bewerben. Meine Frage bezieht sich natuerlich auf die 3 Tage, ist heute, Samstag, bereits der dritte Tag oder waere der erst morgen am Sonntag? Wenn er am Sonntag waere, wuerde er sich auf montag verschieben da Sonntags nirgends jemand arbeitet? Dank im vorraus! pain
|
03.10.08 12:19 nicky
nicht registriert
|
Re: Eingliederungsvereinbarung
Hallo, also wenn du ein Arbeitsangebot von der Arbeitsagentur bekommst musst du dich innerhalb von 3 Werktagen dort vorstellen bzw bewerben. Entweder schriftlich, telefonisch oder mündlich. Du bekommst zb. an einem Donnerstag Post von der Arbeitsagentur, mit einem Jobangebot bei der Firma xy, dann musst du dich bis spätestens Montag bei dem Arbeitgeber der Firma xy gemeldet haben. Der Sonntag zählt nicht mit, weil er kein Werktag ist!
LG
|
03.10.08 12:24 nicky
nicht registriert
|
Re: Eingliederungsvereinbarung
um ganz sicher zu gehen kannst du aber deinen Arbeitsvermittler noch mal fragen
|
13.10.08 10:49 derRechtlose
|
Re: Eingliederungsvereinbarung
werktage zählen von montag bis samstag,aber wegen einen tag gibts sicher keine probleme mit dem amt.
|
22.11.08 10:26 Hubert
|
Re: Eingliederungsvereinbarung
Hallo! Ich habe seit dem 20.10.2008 eine befristete versicherungspflichtigeArbeit aufgenommen und habe versäumt vorher das Eingliederungsgeld zu beantragen;habe ich noch eine Chanche an das Geld zukommen?
|
|
|
1
|