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11.11.07 18:23 Leonardo
nicht registriert
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150 euro darlehen für ein Auto!?!?
Hallo,
ich habe ein Problem und zwar: Hab ich eine Stelle angeboten bekommen die etwas weiter Weg ist. Leider ist mein Auto kaputt und das Arbeitsamt will mir ein Darlehen von 150 Euro anbieten was hinten und vorne nicht reicht um es repaieren zu lassen. Die sagen Ihre Geldmittel sind für dieses Jahr erschöpft un können mir nix geben.
Gibt es ein Gesetz oder ein REcht worauf ich bestehen kann, die Reparatur bezahlt zu bekommen.
Ich hoffe jemand kann mir helfen und danke euch von Herzen für jede Hilfe.
Ich bin 23 und habe diesen Sommer mein Fach Abi gemacht.
Das regt mich echt auf, ich haben denen Gesagt das wenn ich den Job nicht kriege bin ich vieleicht wieder 2 oder mehr Moante arbetislos, und die Helferin darauf "Tja da kann man nix machen"
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12.11.07 17:54 nontestatum

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Re: 150 euro darlehen für ein Auto!?!?
ich habe ein Problem und zwar: Hab ich eine Stelle angeboten bekommen die etwas weiter Weg ist.
Achte auf die Fahrtkosten. Eine Stelle, die weit weg ist, frisst den Lohn auf. Schau mal, ob du dir evtl. am Arbeitsort ein WG-Zimmer oder ein möbliertes Zimmer nehmen kannst.
Leider ist mein Auto kaputt und das Arbeitsamt will mir ein Darlehen von 150 Euro anbieten was hinten und vorne nicht reicht um es repaieren zu lassen. Die sagen Ihre Geldmittel sind für dieses Jahr erschöpft un können mir nix geben.
Gibt es ein Gesetz oder ein REcht worauf ich bestehen kann, die Reparatur bezahlt zu bekommen. Nein. Dies sind "Kann"-Leistungen, keine "Muss"-Leistungen.
Ich hoffe jemand kann mir helfen und danke euch von Herzen für jede Hilfe.
Ich bin 23 und habe diesen Sommer mein Fach Abi gemacht. Damit bist du unter 25 und unterliegst den besonderen Sanktionsregelungen für U25. Also Vorsicht!
Das regt mich echt auf, ich haben denen Gesagt das wenn ich den Job nicht kriege bin ich vieleicht wieder 2 oder mehr Moante arbetislos, und die Helferin darauf "Tja da kann man nix machen"
Vergewissere dich, wie die Fahrpläne der öffentlichen Nahverkehrsmittel sind. Was zumutbar ist, regelt der § 121 SGB III ---> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html
Wenn der Arbeitsplatz zu weit weg ist und du auch keine Unterkunft bekommen kannst, dann gilt dies:
"Tja da kann man nix machen" 
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12.11.07 23:29 kurzda
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Re: 150 euro darlehen für ein Auto!?!?
Nehm dir eine kleine Bude, evtl. bei Kolpingwerk, in einem Lehrlings- oder Arbeiterwohnhheim auch in einem Mehrbettzimmer und gehe arbeiten. Das ist auf der ganzen Welt auch nicht anders.
Das Auto verschrotte. Die Allgemeinheit ist nicht dafür zuständig.
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