| Forum » Hartz IV - Anträge & Formulare » Hartz IV wurde gestrichen, wie lege ich jetzt Einspruch ein ? |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
04.03.07 09:05 Antje
|
Hartz IV wurde gestrichen, wie lege ich jetzt Einspruch ein ?
Hallo,
ich habe ein schwieriges Problem mit dem Arbeitsamt. Im Januar und Februar habe ich 3 Wochen Freiberuflich bei einer Zeitarbeitfirma gearbeitet und sollte dann ab Februar wieder Hartz IV Geld bekommen.
Jetzt hat mir das Arbeitsamt die Leistungen ab März vollständig gestrichen. Ich möchte nun Widerspruch einlegen, bei der Zeitarbeitfirma habe ich nur 210 Euro verdient. Davon kann ich nicht mal meine Miete bezahlen!
Wie mache ich das mit dem Widerspruch, wie formuliere ich den Widerspruch am besten?
|
04.03.07 23:53 H44
|
Re: Hartz IV wurde gestrichen, wie lege ich jetzt Einspruch ein ?
Ohne den genauen Sachhergang zu wissen ist es schwer einzuschätzen, warum Dir ab März die Leistungen wurden. Die Leistungsverweigerung wäre eigentlich nur dann möglich, wenn Du bei der Zeitarbeitsfirma auf Dauer angestellt worden wärest bzw. die freiberufliche Tätigkeit auf Dauer ausgelegt ist.
Jedenfalls solltest Du auf die freiberufliche Tätigkeit in dem Widerspruch auch eingehen und genau dargelegt werden, dass die freuberufliche Tätigkeit beendet ist und Du damit auch nicht so viel verdient hast, dass die Bedürftigkeit über einen längeren Zeitraum entfallen würde.
Es ist sicherlich sinnvoll, wenn Du die Begründung deines Widerspruchs mit einer von Dir erstellten Gegenrechnung ergänzt. Das Schema sollte in etwa so aussehen:
Januar Mein Einkommen abzüglich dem Freibetrag weitere Abzüge, falls vorhanden Das anzurechnende Einkommen
Bedarf Regelleistung Euro ... Kosten meiner Unterkunft Euro ... Gesamtbedarf Januar Euro ...
Differenz Gesamtbedarf minus anzurechnendes Einkommen = ... Euro = Alg II-Leistung Januar
Die gleiche Rechnung noch mal für den Februar erstellen Gruß H44
|
15.05.07 15:52 feldmaus58
|
Re: Hartz IV wurde gestrichen, wie lege ich jetzt Einspruch ein ?
was H44 geschrieben hat ist richtig. du solltest auf jedenfall auf eine drohende obdachlosigkeit aufmerksam machen sollten mietschulden entstanden sein. setze dem amt eine vier wöche frist um die bearbeitung zu beschleunigen. solltest du eine mahnung deines vermieters haben lege diese bei. beim soz. kannst du dir einen vorschuss holen damit du nicht ganz ohne da stehst die würden auch ersteinmal deine mietschulden übernemen. gruß ferdinand die feldmaus aus berlin
|
|
|
1
|