| Forum » Hartz IV - Anträge & Formulare » Regelsätze |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
04.11.07 23:51 Happystar59

|
Regelsätze
Hallo! Ich hab gleich mal mehrere Fragen: Es geht um meine Nichte, die ein knapp 3-jähriges Kind hat, für das sie keinen Regelsatz zum Lebensunterhalt vor ARGE erhält. Meine Nichte bekommt 345,00 Euro mtl. und das Kindergeld in Höhe von 154,00 Euro, aber keine Regelleistung für das Kind. Ich frage hier: Ist das rechtens? Das Kind ist bereits im Kindergarten. Von der dem Träger des Kindergartens (städt.) hat sie jetzt einen Bescheid bekommen, dass sie 200,00 Euro Kindergartenbeitrag plus Essensgeld zahlen soll. Meine Nichte weiß natürlich nicht wovon sie das bezahlen soll. Übrigens bekommt sie vom Jugendamt auch keinen Unterhaltsvorschuß, weil sie zwar den Vater angegeben hat aber ein Vaterschaftverhältnis zu ihm ausgeschlossen hat, da er bereits während meine Nichte schwanger war, ihr und dem ungeborenen Kind gewalttätig geworden ist (mehrere Tritte in den Bauch, damit das Kind schon im Bauch stirbt, wie er damals sagte). Das interessiert aber das Jungendamt nicht und zahlt daher auch weder Unterhalt noch Kindergartenbeiträge für das Kind und von der ARGE bekommt meine Nichte nicht einmal den Regelsatz für das Kind im Monat. Die beiden müssen also von 345,00 Euro leben, von denen noch die Kosten für Wasser, Telefon, Strom usw. abgeht. Ich frage mich allen Ernstes: Wo leben wir eigentlich, dass eine allein erziehende Mutter so vom Staat behandelt wird. Vielleicht weiß ja jemand Antwort auf die Frage oder kann Tipps geben was meine Nichte tun kann. Liebe Grüße an Alle Happystar59
|
05.11.07 05:11 nontestatum

|
Re: Regelsätze
Ich würde das so sehen, dass deine Nichte noch nach § 21 SGB II ein Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie Sozialgeld nach § 28 SGB II für das Kind zusteht.
Ausserdem sollte man Elterngeld beantragen: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html
Es könnte aber sein, dass die ARGE wegen der fehlenden Mitwirkung deiner Nichte bzgl. Unterhaltsfeststellung nicht leistet bzw. den Anspruch kaputtrechnet.
Ich halte es für durchaus möglich, dass deine Nichte zu Recht befürchtet, dass ein kapitales Bedrohungspotential entsteht, wenn sie den Kindesvater in ein Unterhaltsverfahren zieht. Dies wäre insbesondere denkbar, wenn der Kindesvater einen Migrationshintergrund mit entsprechenden Ehrvorstellungen aufweist und auch dem Druck seiner Familie (die andere Pläne für ihren Sohn haben) ausgesetzt ist. Hier sollte man in der Tat keine Eskalation anstreben, auch wenn das bedeutet, dass sich das Recht dem Unrecht beugt.
Hier sollte man eindeutig einen Rechtsanwalt aufsuchen und die Umstände genau schildern. Es sollte geprüft werden, ob es Ausnahme- bzw. Härtefall-Regelungen gibt.
|
07.11.07 13:19 grit
nicht registriert
|
Re: Regelsätze
sie mueste alleinerziehungs zuschlag bekommen der ist 124 euro und einen regelsatz muss sie auch bekommen davon wird das kindergeld abgezogen . wegen dem unterhalt sollte sie den mann vepflichten . falls sie nichts mit ihm zu tun haben moechte soll sich das jugendamt darum kuemmern die machen das muss nur den antrag stellen . und wenn er nicht zahlt bekommt sie wenigstens 6 jahre lang unterhaltsvorschuss vom staat sie hat nichts zu verschenken viel glueck
|
08.11.07 09:54 kaba
nicht registriert
|
Re: Regelsätze
Der Unterhaltsvorschuss durchs Jugendamt wird ihr aber nicht viel nützen. Dem Kind steht monatlich der Regelsatz zu. Da wird das Kindergeld schon eingerechnet. Also, hätte das Kind noch einen Anspruch von ca. 50 Euro mehr an Unterhalt. Was es darüber hinaus bekommt, wird der Mutter als Einkommen abgezogen. Ob sich hier der Stress für 50 Euro mehr im Monat lohnt?? Den Zuschlag für Alleinerziehende müsste sie aber noch bekommen. Habt ihr schon mal beim Judendamt wegen der Kinderbetreuungskosten gefragt? Das hat ja nichts mit dem Unterhalt zu tun. Die Kosten für Kitas werden doch fast überall übernommen wenn das Einkommen gering ist. Schon zum Wohle des Kindes.
|
|
|
1
|