AnmeldenSchließen
| Passwort vergessen?
 


 

 

Themenseiten mit Fragen & Antworten
Arbeitslosengeld II

Arbeitsrecht




Arbeitslosen- und Erwerbslosenforum mit den Themen: ALG I - ALG II - Hartz IV

 

Forum | Registrieren | Ranking | Suche | FAQ | Impressum
2 Benutzer online Anmelden
Forum » Hartz IV - Anträge & Formulare » Reisekosten für ein zweites Vorstellungsgespräch  1
Antwort schreiben
17.10.07 20:55
Oskar 

Zitat
Reisekosten für ein zweites Vorstellungsgespräch

Beim ersten Vorstellungsgespräch wurde mir von der Firma gesagt, das ich eine zweite Einladung bekomme würde, wenn meine Bewerbung nach dem 1. Gespräch in die engere Wahl gezogen wird. Dieses Gespräch wird dann vom Chef persönlich geführt. Ich bin überglücklich, denn ich wurde zum 2. Gespräch telefonisch kurzfristig eingeladen. Nun ist der Termin in den späten Abendstunden, wo von hier kein Bus mehr fährt und ich auf mein Auto wirklich angewiesen bin (70 km Entfernung). Da ich schon fast 2 Jahre Alg II bekomme, trage ich mit vielen Entbehrungen die Steuern und die Vers.-Beiträge allein. Als ich meinen Antrag auf Gewährung von Reiskosten bei der ARGE abgab, beantragte ich für das 2. Gespräch die Aushändigung eines neuen Antrages. Man erklärte mir mit Nachdruck, dass man laut Gesetzt nur 1 x Reisekosten pro Firma bekommt. Wenn ich da nicht hinfahren kann, weil mir das Geld zum Tanken fehlt, werden mir die Leistungen gekürzt (kein U 25). Ist das richtig?

17.10.07 22:22
nontestatum 



Zitat
Re: Reisekosten für ein zweites Vorstellungsgespräch

Man erklärte mir mit Nachdruck, dass man ---->>>> laut Gesetz ?? nur 1 x Reisekosten pro Firma bekommt. Wenn ich da nicht hinfahren kann, weil mir das Geld zum Tanken fehlt, werden mir die Leistungen gekürzt (kein U 25). Ist das richtig?


Ich wüsste nicht, wo das gesetzlich dargestellt wäre. Der § 45 SGB III spricht nur von "unterstützenden Leistungen": Leider sind diese Leistungen "Kann"-Leistungen, keine "Muss"-Leistungen.

Zitat:


1Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. 2Als unterstützende Leistungen können Kosten

1.für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
2.im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)
übernommen werden


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html

Wenn du ALG II beziehst, bist du nachgewiesenermassen "bedürftig". Lasse dir bitte erklären, auf welcher Rechtsgrundlage du sanktioniert werden sollst, wenn du mittellos bist und kein Geld hast, um Reisekosten zu bestreiten. Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, die begründen würde, dass man sich für die Arbeitssuche verschulden muss.












Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.

Antwort schreiben
 1
Forum » Hartz IV - Anträge & Formulare » Reisekosten für ein zweites Vorstellungsgespräch » Antwort schreiben
[Um als registrierte Benutzer zu schreiben, melden Sie sich bitte an.]
:biggrin: :blush: :cool: :down: :hmm: :laugh: :love: :oops: :rock: :sad: :smile: :tounge: :wink: :wow:

verbleibende Zeichen
Einstellungen
Sicherheitscode