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21.04.07 11:54 art.angel
nicht registriert
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Wohnung + Unterkunftskosten
Hallo, Die ARGE will die neue Wohnung die ich mit meinem Sohn (3) bezogen habe nicht zahlen. Ich wohnte zuvor in einer Untermiete (1 Zimmer + WoZi, Bad mit Wanne, Wohnküche, -mitbenutzung + 250 qm Garten). Die Sachbearbeiterin meinte, die neue Wohnung (1 Zi, Küche, Bad mit Dusche und mini kleiner Balkon) sei nicht angemessen, da sie 422,00 Euro kostet. Ich musste aber umziehen, weil es mit dem damaligen "Mitbewohner" dauernd Streit gab und mein Kind schon total eingeschüchtert war. Ich konnte leider der damaligen ARGE auch nicht bescheid sagen, denn ich hatte nur eine Chance da raus zu kommen und die hab ich genutzt, denn später hätte sich niemand mehr gefunden, der mir beim Umziehen geholfen hätte. Jetzt will die Sachbearbeiterin Beweise von mir für die Notwendigkeit des Umzugs (Anzeige bei Polizei etc...) Die neue Wohnung hat grad mal ca. 45 qm und ist 1 Zi., ich denke schon, dass das für meinen Sohn und mich angemessen ist. Ausserdem ist die neue Wohnung eine Sozialwohnung, habe ich alles vorgelegt (Bescheide, Schreiben von der Genossenschaft, etc...) Wie kann ich den Widerspruch formulieren und gibt es dafür einen §, ich brauch dringend Hilfe!!!! (zum 01.05. spätestens) Be Blessed Angel
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