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Forum » Hartz IV - Bedarfsgemeinschaft » Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn  1
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05.11.07 17:04
Casi 

Zitat
Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn

Hallo, bin ganz neu in diesem Forum und daher nicht sicher, inwieweit ich hier im richtigen Teilbereich gelandet bin. Mein Problem ist Folgendes: Mein Bruder ist schon seit ner Weile arbeitslos und lebt seit der Trennung von seiner Partnerin wieder bei meinen Eltern - mittlerweile seit etwa 2 Jahren. Nachdem er anfangs kurz gearbeitet hat bei einer Zeitarbeits-Firma war er in Folge bis auf den heutigen Tag arbeitslos. Er bekam eine 3-Monats-Sperre und hat einige Monate (und viele Antrags-Probleme) später eine einmalige Nachzahlung für 4 Monate bekommen. Mein Wissensstand war nun, dass bei ihm alles in geregelten Bahnen verläuft. Schrecklicherweise ist nun vor eineinhalb Wochen meine Mutter sehr plötzlich verstorben, die in der Familie meist die finanziellen Dinge allein gemeistert hat. Dadurch, dass mein Vater und mein Bruder nun selbst die finanziellen Geschicke in der Hand haben (und ich natürlich auch versuche, denen dabei mit Rat und Tat zur Seite zu stehen), kam ans Licht, dass mein Bruder - eigenes Verschulden oder nicht kann ich nicht beurteilen - nach dieser Nachzahlung nie wieder Hartz4 bezogen hat. Er sagt, dass man ihm vorgerechnet hätte, dass das Einkommen der Familie zu hoch ist (Rente meines Vater 1.100 Euro, Pflegeversicherung meiner Mutter 200 Euro). Meine Grundsätzliche Frage ist nun erstmal: Wo kann ich erfahren, wie sich dieser Anspruch berechnet bzw ab welcher Einkommensgrenze mein Bruder Anspruch auf Hartz 4 hat. Bei insgesamt über 700 Euro für Miete und Strom bleiben meinem Vater lediglich 400 Euro von seiner Rente - davon bedient er noch einen Kredit mit 300 Euro ( der meines Wissens nach aber nicht mit angerechnet wird) und muss natürlich sämtliche anderen Rechnungen für Versicherungen, Telefon usw begleichen. Meiner Meinung nach ein Ding der Unmöglichkeit. Ich will weder meinem Vater noch meinem Bruder unterstellen, dass sie sich zu dumm anstellen bei Ihren Behördengängen, dennoch glaube ich, dass Ihnen mehr zustehen müsste...
Jetzt hoffe ich, dass man mir hier weiterhelfen kann, sei es mit Lösungsansätzen oder zumindest mit Links zum Thema, anhand derer ich mich in die Thematik reinlesen kann, um meiner Familie weiterhelfen zu können.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen des langen Textes ;)

Oh - nachträglich fällt mir gerade noch ein, dass mein Bruder 34 Jahre alt ist - sollte ich vielleicht ruhig auch erwähnen ;)

Editiert am 05.11.07 17:06

05.11.07 19:08
nontestatum 



Zitat
Re: Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn

Herzliches Beileid !




Editiert am 05.11.07 19:13

05.11.07 19:50
nontestatum 



Zitat
Re: Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn

::::
nach dieser Nachzahlung nie wieder Hartz4 bezogen hat.
Das wirft die Frage nach der Krankenversicherung deines Bruders auf. Ich gehe davon aus, dass er nicht krankenversichert ist. Wenn das so ist, soll er sich sofort an die Krankenkasse wenden, bei der er zuletzt krankenversichert war und sich wieder versichern. Seit dem 1.4.2007 besteht Krankenversicherungspflicht, d.h., wer sich nicht versichert, sammelt Schulden in Form von Nachversicherungsbeiträgen an. Bezogen auf deinen Bruder heisst das, er hat jetzt 8 Nachversicherungsbeiträge (April bis November) angesammelt. Geschätzter monatlicher Beitrag: ca. 150€. Die wird er wahrscheinlich nicht so ohne weiteres bezahlen können, da müsste dann eine Ratenzahlung mit der Krankenkasse vereinbart werden. Dies müsste möglich sein, weil den Krankenkassen das Problem bekannt ist. Dein Bruder soll sofort (!) ALG II beantragen, dann ist die Krankenversicherung über die ARGE/Jobcenter sichergestellt. Sobald er ALG II bezieht, hat er auch vollen Krankenversicherungsschutz trotz Beitragsrückstand! (§ 16 SGB V)

Er sagt, dass man ihm vorgerechnet hätte, dass das Einkommen der Familie zu hoch ist (Rente meines Vater 1.100 Euro, Pflegeversicherung meiner Mutter 200 Euro).

Junge Erwachsene bis 25 müssen von Ihren Eltern versorgt werden. Darüberhinaus stehen Eltern im Sinne des SGB II nicht mehr in der Pflicht. Das ist die aktuelle Gesetzeslage. Ich wage aber zu bezweifeln, ob die Auskunft, die man deinem Bruder damals gemacht hat, richtig war. Es gibt einen § 9 SGB II, der dieses besagt:

Zitat:


5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.





http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__9.html




Editiert am 05.11.07 19:56

05.11.07 20:09
nontestatum 



Zitat
Re: Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn


Dies bedeutet, dass dein Vater der ARGE/Jobcenter dieser Vermutung widersprechen muss und eine Unterstützung verneint.

Meine Grundsätzliche Frage ist nun erstmal: Wo kann ich erfahren, wie sich dieser Anspruch berechnet bzw ab welcher Einkommensgrenze mein Bruder Anspruch auf Hartz 4 hat.

Dein Bruder würde 347€ Regelsatz und Miete bekommen, dazu wäre er krankenversichert. Das heisst, die Bedürftigkeitsgrenze liegt so in etwa bei 800€ netto.

. Bei insgesamt über 700 Euro für Miete und Strom bleiben meinem Vater lediglich 400 Euro von seiner Rente - davon bedient er noch einen Kredit mit 300 Euro ( der meines Wissens nach aber nicht mit angerechnet wird) und muss natürlich sämtliche anderen Rechnungen für Versicherungen, Telefon usw begleichen. Meiner Meinung nach ein Ding der Unmöglichkeit.

Bei 1.100€ netto wird dein Vater keine Unterstützung bekommen. Er sollte aber seine Zahlungen neu gestalten und erträgliche Raten vereinbaren. Er sollte eine Schuldnerberatung aufsuchen.


Oh - nachträglich fällt mir gerade noch ein, dass mein Bruder 34 J

05.11.07 20:16
nontestatum 



Zitat
06.11.07 08:49
Casi 

Zitat
Re: Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn

hallo und danke fürs schnelle und ausführliche antworten - und auch danke fürs beileid wünschen :( heute ist die beisetzung und direkt danach werd ich die dinge mit meiner familie in angriff nehmen mithilfe Deiner antworten hier... vielen dank nochmal

24.10.08 10:22
Godzilla

nicht registriert



Zitat
Re: Bedarfsgemeinschaft Vater/Sohn

Hallo alle zusammen,ich hätte da ein kleines Problem und zwar ist es so,ich bin 27 und wohne mit meinen Vater zusammen,er verdient 1500€ netto,ich bin derzeit arbeitslos,ich bekam die letzten Jahre den Regelsatz + 50% Mietanteil,doch diese Woche bekam ich ein Änderungsbescheid in dem stand das ich nur noch den Regelsatz bekomme ohne Mietanteil.
Als Begründung sagte man mir am Telefon,das man bei Verwandten ersten Grades nicht als Untermieter anerkannt würde und das mein Vater auch zuviel verdienen würde,deswegen die Streichung des Mietanteils....und das ich die ganze Zeit über ein Mietanteil bekommen habe,wäre ein Fehler gewesen den sie gemacht haben und ich deswegen es auch nicht zurück erstatten müsse.

Wie sieht es nun aus,habe ich Anspruch darauf?

Und wo finde ich eventuell ein gesetzen Auszug,der das wiederlegt,bzw. der mich unterstützt?

Bin für jede Hilfe dankbar....

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