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Forum » Hartz IV - Bedarfsgemeinschaft » Kein geld weil freund bei der Bundeswehr  1
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09.11.07 16:46
Nicci 

Zitat
Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

Hallo ich hab da mal ne frage aber um die zu stellen muss ich euch erstmal die umstände erzählen.
Mein Verlobter ist Zeitsoldat bei der Bundeswehr und bekommt im Monat ein Nettogehallt von 1300Euro. Er hat aber auch ausgaben im Monat von 1100 Euro und das sind Fixkosten bei ihm die er in jedem Monat bezahlen muss.
Ich habe vor kurzen meine Umschulung zur MTA abgeschlossen und musste mich nun da ich zu Meinem Verlobten gezogen bin beim Arbeitsamt melden. Da wir zusammen wohnen mussten wir eine Bedarfsgemeinschaft "gründen". Das Arbeitsamt meint nun er bekommt zuviel so das es für uns beide reicht. da er aber immer auf lehrgang ist in allen teilen Deutschlands hat er sehr hohe fahrtkosten und muss natürlich auch Verpflegung bei der Bundeswehr bezahlen. Wir haben absolut kein Geld über, ganz im gegenteil er geht immer weiter ins Minus auf seinem Konto.
Jetzt endlich meine frage:
Ist das rechtens, weiß jemand wieviel einem in einer Bedarfsgemeinschaft zustehen und was man alles als monatliche Kosten mit angeben kann?????

09.11.07 18:21
nontestatum 



Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

Mein Verlobter ist Zeitsoldat bei der Bundeswehr und bekommt im Monat ein Nettogehallt von 1300Euro. Er hat aber auch ausgaben im Monat von 1100 Euro und das sind Fixkosten bei ihm die er in jedem Monat bezahlen muss.

Diese Fixkostenstruktur müsste mal überprüft werden. Vermutlich ist die Miete zu hoch und es gibt möglicherweise den einen oder anderen abzuzahlenden Ratenkredit.

Ich habe vor kurzen meine Umschulung zur MTA abgeschlossen und musste mich nun da ich zu Meinem Verlobten gezogen bin beim Arbeitsamt melden. Da wir zusammen wohnen mussten wir eine Bedarfsgemeinschaft "gründen". Das Arbeitsamt meint nun er bekommt zuviel so das es für uns beide reicht.

da er aber immer auf lehrgang ist in allen teilen Deutschlands hat er sehr hohe fahrtkosten
Wodurch werden diese Fahrtkosten verursacht: durch Dienstreisen oder durch Heimfahrten?

und muss natürlich auch Verpflegung bei der Bundeswehr bezahlen. Wir haben absolut kein Geld über, ganz im gegenteil er geht immer weiter ins Minus auf seinem Konto.

Jetzt endlich meine frage:
Ist das rechtens,

Vermutlich ja. ALG II ist eine steuerfinanzierte Leistung für Bedürftige, da gelten strenge Regeln.

weiß jemand wieviel einem in einer Bedarfsgemeinschaft zustehen und was man alles als monatliche Kosten mit angeben kann?????

Miete und Nebenkosten für angemessenen Wohnraum (45 qm + 15 qm = max. 60 qm), Miethöhe wird von der Stadt/Gemeinde vorgegeben, dann 312 € pro Person, ferner wird bei der Bedarfsermittlung noch berücksichtigt Versicherungskosten bzw. Pauschalen sowie Fahrtkosten zur Arbeit. Die genaue Ausrechnung ist aber was für Rechenkünstler, die sich in der Materie gut auskennen. Orientieren kann man sich mit Hilfe eines ALG II - Rechners, davon gibts im Internet mehrere.

Beispiel:


http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav...ensrechner.html



Auf dieser Seite sind auch viele weitere Hinweise zu finden.

Bist du Krankenversichert? Wenn nicht, kümmere dich bitte darum, denn seit dem 1.4.2007 besteht Krankenversicherungspflicht. Wie alt bist du: unter 25/ über 25 ?




Editiert am 09.11.07 18:34

10.11.07 13:45
Nicci 

Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

Er muss für sein Auto 180 Euro pro Monat bezahlen und hat auch nur die Versichertrungen die er wirklich brauch.
Bei den Fahrten ist es so er kommt Freitags nachhause und muss Sonntags wieder los im grunde sind es ja diesntreisen da er dahin befohlen wird. Aber er bekommt für die Fahrten keinen Cent von der Bundeswehr ob er nun mit Auto fährt oder mit Bahn er muss es selber bezahlen da belaufen sich die fahrtkosten schonmal auf gute 400euro.
Wegen der Wohnung ok die ist jetzt 75qm groß ok aber ich will ja auch garnicht das das Arbeitsamt die ganzen kosten übernimmt ich wäre ja schon froh wenn sie nur nen teil übernehmen würden.
Mit der Krankenversicherrung bin ich gerade am kümmern also das läuft und ich bin über 25 um genau zu sagen bin ich 28. warum??

10.11.07 18:34
nontestatum 



Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr


Gemessen am Einkommen sind die Fahrtkosten zu hoch. Da muss sich was ändern.

Dein Freund sollte sich noch einmal erkundigen, ob es wirklich keine Wegstreckenentschädigungen, Mobilitätszuschläge oder Bahnfreifahrkarten gibt.

Vielleicht hilft dieses Forum dabei, die Frage zu klären:

http://www.soldatentreff.de/modules.php?name=eBoard

http://www.soldatenfamilien-netzwerk.de/...ormationen.html

Die Wohnung ist mit 75 qm im Sinne des SGB II zu gross. Üblich wären 45qm (für die 1. Person) + 15qm (für die 2. Person) = 60 qm. Ausserdem müsste die von der örtlichen ARGE vorgegebene Höchstmiete beachtet werden. ,
Das könnte im Unterstützungsfall bedeuten, dass ein üppiger Eigenanteil an den KdU (Kosten der Unterkunft) zu zahlen ist.

Die Frage nach dem Alter (U25/Ü25) war insofern wichtig, weil für Personen U25 besondere Bedingungen gelten, die das Leben nicht unbedingt versüssen.

Über eure Kostenstruktur müsst ihr nachdenken und auch bereits jetzt über die Zeit nachdenken, in der dein Freund kein Zeitsoldat mehr ist und somit auch über kein sicheres Einkommen mehr verfügt.



21.11.07 10:23
PMG

nicht registriert



Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

wenn du mit deinem freund erst frisch zusammengezogen bist darf er nicht angerechnet werden...

bis zu einem jahr nach zusammenzug muß er nicht für dich einstehen....rechtl.vom a amt...ist bei mir auch so...

21.11.07 14:23
Nicci 

Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

Bitte was??? genau so sind wir beim AA aufgetreten. haben gesagt das wir erst 4 monate zusammen sind und wir gehört bzw. gelesen haben das wenn man unter 1 Jahr zusammen ist, der partner nicht mit angerechnet wird oder keiner für den anderen zu sorgen hat. Das hat die überhaupt nicht interessiert! "Ihr Freund hat für sie zu sorgen" hieß es. Sobald wir zusammen eine wohnung beziehen, bilden wir eine sog. Bedarfsgemeinschaft. "und somit muß ihr partner für sie aufkommen"! Wir konnten nichts dagegen tun, waren in dem Moment völlig hilflos. Habe denen sogar einen Zeitungsartikel hingeknallt, wo das alles schwarz auf weiß steht! Ohne eine Reaktion.

Kannst du mir bitte noch mal dein fall erläutern, würde mich mal interessieren. Ist das bei euch genauso, die gleiche Situation? Und bei euch wurde das berücksichtigt?

21.11.07 19:26
nontestatum 



Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

Zitat:


(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.länger als ein Jahr zusammenleben,<<<<-------
2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.



http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html

Dem Gesetz nach geltet ihr erst nach 12 Monaten als eheähnliche Gemeinschaft.

Wenn ihr euch aber auf der ARGE als Verlobte benannt habt, dann sehe ich schwarz.

Verlöbnis/Verlobung: http://de.wikipedia.org/wiki/Verl%C3%B6bnis



Editiert am 21.11.07 19:31

22.11.07 09:28
Nicci 

Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

Nein haben uns nicht als verlobt dargestell, haben gesagt das wir erst 4 monate zusammen sind. Das war denen aber scheiß egal! Was sollen wir denn tun? Diesen Punkt überhören die einfach, regestrieren das garnicht! Weiß nicht wie ich denen das klar machen soll. Ich find das einfach unglaublich! An wen sollen wir uns wenden? Hat jemand eine Idee, wie wir diesen Punkt geltend machen können. Kann doch nicht sein, dass man das einfach ignoriert!?!

22.11.07 09:54
Nicci 

Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr

... und dieses dumme Huhn pochte immer auf das Wort ´"vermutet" rum! Sie meinte wir müssen das erstmal beweisen, das das nicht so ist. unglaublich!!!!!

22.11.07 13:34
nontestatum 



Zitat
Re: Kein geld weil freund bei der Bundeswehr


Das Gesetz sagt aus, dass NACH <<<---- 1 JAHR eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet (!) wird.

Das heisst, nach einem Jahr werdet ihr als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft und wenn ihr dann damit nicht einverstanden seid, dann müsst ihr beweisen, dass es nicht so ist.

Eine Liaison d'amour begründet keine eheähnliche Gemeinschaft.

Ihr könnt dagegen angehen, nehmt den Rat eines Rechtsanwaltes in Anspruch. Zum Thema eheänliche Gemeinschaft gibt es ja bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen, das dürfte für den Rechtsanwalt wohl kein schwieriges Thema sein.

Nur muss eines klar sein: wenn jeder von eurer Verlobung weiss und Familienfeiern stattgefunden haben, dann würde ich das als ein zu grosses Risiko betrachten. Dann hat man sich eben verlobt und muss in den sauren Apfel beissen.

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