| Forum » Hartz IV - Bedarfsgemeinschaft » Zum Verlobten nachziehen |
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14.10.07 12:20 Anneroland
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Zum Verlobten nachziehen
mein verlobter und ich haben in bitterfeld seit 2 Jahren zusammengewohnt. jetzt musste er gezwungenermaßen "freiwillig" umziehen, da er in iserlohn eine umschulung beginnen konnte, die aber nicht von der arge bitterfeld unterstützt wird, sondern nur von der arge märkischer kreis. daher musste er sich freiwillig bei der arge mk anmelden. hierfür kann er also keine umzugskostenbeihilfe beantragen. übergangsweise ist er wieder bei seiner mutter eingezogen.
ich möchte jetzt aber wieder zu ihm ziehen, sodass wir uns wieder eine gemeinsame wohnung nehmen können. arbeit habe ich leider in der region noch keine finden können, dann hätte ich umzugskostenbeihilfe beantragen können. die wohnung ist bereits zum 31.10.2007 gekündigt. eine neue wohnung ist auch schon gefunden, aber noch nicht der mietvertrag unterzeichnet. ich habe jetzt einen antrag auf umzug gestellt und warte noch die antwort ab.
kann ich etwas beantragen, dass ich auch so beihilfe zum umzug bekomme, auch wenn ich keine arbeit dort nachweisen kann? schließlich haben wir vorher eine bedarfsgemeinschaft gebildet und wollen auch weiterhin zusammenwohnen. oder kann man von uns verlangen, dass wir eine beziehung auf distanz führen?
ich bitte schnellstmöglich um antworten, da die zeit sehr knapp wird. Vielen Dank!!!!!!!!!
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18.10.07 13:36 nontestatum

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Re: Zum Verlobten nachziehen
Zitat: die wohnung ist bereits zum 31.10.2007 gekündigt. eine neue wohnung ist auch schon gefunden, aber noch nicht der mietvertrag unterzeichnet. ich habe jetzt einen antrag auf umzug gestellt und warte noch die antwort ab.
So wie ich das sehe, hast du bald ein Problem. Du triffst einsame Entscheidungen, ohne mögliche Folgen zu bedenken, so zum Beispiel eine mögliche Obdachlosigkeit und damit verbunden ein möglicher Streit zwischen zwei ARGEN über die örtliiche Zuständigkeit. Du darfst nicht glauben, dass das Hartzamt springt, wenn ein Bedürftiger mit dem Finger schnippt.
Zitat: schließlich haben wir vorher eine bedarfsgemeinschaft gebildet und wollen auch weiterhin zusammenwohnen. oder kann man von uns verlangen, dass wir eine beziehung auf distanz führen?
Das Hartzamt hat nichts mit Beziehungen zu tun. Wenn ihr nicht verheiratet seid, geniesst ihr auch nicht den Schutz der Ehe. ALG II ist auf kurzzeitige Unterstützung von Arbeitslosen ausgelegt, das darf man nie vergessen. Für langfristige Lebensplanungen ist ALG II nicht vorgesehen, da würde ich mir wünschen, dass die Politik Lösungen findet, die den Anforderungen der Zeit gerechter wird, aber da dies zur Zeit nicht der Fall ist, muss man sich als Leistungsbezieher nach der Decke strecken.
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20.10.07 00:21 kurzda
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Re: Zum Verlobten nachziehen
Niemand kann verlangen dass eine Beziehung auf Distanz geführt wird.
Nur dafür ist nicht der Steuerzahler zuständig.
Wenn du die Hand aufhältst muß du dich nach den Regeln für die Zuwendungen richten.
ALGII ist keine Frühpensionierung sondern eine Nothilfe.
Im Focus deiner Betrachtung sollte dein Bestreben liegen, daß du dich selbst ernähren kannst. Hierfür mußt du ggfs. auch einen Wohnungswechsel ins Auge fassen.
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