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Forum » Hartz IV - Wohnen » Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )  1
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23.10.07 17:27
Christoph

nicht registriert



Zitat
Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )

Hallo,

ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.

Es geht um folgendes :

Ich lebe mit meiner Freundin zusammen ( kein Eheähnliches Verhältnis ).
Sie hat einen Vollzeitjob , also bekommt Sie auch keine Leistungen von der Agentur für Arbeit .

Wir würden gerne ausziehen und zwar in eine grössere Wohnung . ( ca 70-75 qm )

Jetzt sagte man mir bei der Agentur für Arbeit , dass uns nur 60 qm und eine Miete von 331 € + HK zustehen würde.

Ich glaube nicht das dass richtig ist , weil doch nur ich Alg 2 bekomme und meine Freundin doch arbeitet .

Wenn Sie doch ausziehen will , bleibt mir doch nichts anderes übrig als mitzuziehen oder?
Es ist ja auch Ihr Recht auszuziehen , weil Sie ja kein Alg bekommt oder ?

Ich wäre euch wirklich sehr sehr dankbar , wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Vielleicht hatte jemand ja mal ein ähnliches Problem.

Nochmals danke im voraus .

Christoph

23.10.07 19:42
kurzda 

Zitat
Re: Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )

Schönes Optimierungsmodell.

Und der Herr der sich nicht selbst ernähren kann möchte gern in einer 75 m2 Wohnung logieren. Ich bin wirklich empört daß das Amt da nicht mitspielt.

23.10.07 20:13
nontestatum 



Zitat
Re: Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )


Ich sehe das so:

Du müsstest den Regelsatz von 347€ erhalten und dazu anteilig KdU.

In spätestens 1 Jahr sieht das anders aus.

Es gibt da den § 7 SGB II, der sagt sinngemäss aus, dass ihr nach 1 Jahr als eheähnliche Gemeinschaft geltet.

Das heisst, dein Einkommen und das deiner Freundin wird in einen Topf geworfen und daraus euer Bedarf ermittelt.
Wirkung: wer verdient, zahlt. Ihr müsst auch nicht unbedingt ausziehen, aber die KdU (Miete/Nebenkosten) werden nur in der von der ARGE genehmigten Höhe berücksichtigt.

Zitat:


(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1.länger als ein Jahr zusammenleben,



http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html



25.10.07 13:25
3. antikurzda

nicht registriert



Zitat
Re: Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )

ach kurzda schon wieder ne meinung die keiner brauch, du hast das voll drauf,

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Forum » Hartz IV - Wohnen » Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet ) » Antwort schreiben
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