| Forum » Hartz IV - Wohnen » Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet ) |
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23.10.07 17:27 Christoph
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Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )
Hallo,
ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.
Es geht um folgendes :
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen ( kein Eheähnliches Verhältnis ). Sie hat einen Vollzeitjob , also bekommt Sie auch keine Leistungen von der Agentur für Arbeit .
Wir würden gerne ausziehen und zwar in eine grössere Wohnung . ( ca 70-75 qm )
Jetzt sagte man mir bei der Agentur für Arbeit , dass uns nur 60 qm und eine Miete von 331 € + HK zustehen würde.
Ich glaube nicht das dass richtig ist , weil doch nur ich Alg 2 bekomme und meine Freundin doch arbeitet .
Wenn Sie doch ausziehen will , bleibt mir doch nichts anderes übrig als mitzuziehen oder? Es ist ja auch Ihr Recht auszuziehen , weil Sie ja kein Alg bekommt oder ?
Ich wäre euch wirklich sehr sehr dankbar , wenn Ihr mir weiterhelfen könntet. Vielleicht hatte jemand ja mal ein ähnliches Problem.
Nochmals danke im voraus .
Christoph
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23.10.07 19:42 kurzda
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Re: Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )
Schönes Optimierungsmodell.
Und der Herr der sich nicht selbst ernähren kann möchte gern in einer 75 m2 Wohnung logieren. Ich bin wirklich empört daß das Amt da nicht mitspielt.
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23.10.07 20:13 nontestatum

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Re: Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )
Ich sehe das so:
Du müsstest den Regelsatz von 347€ erhalten und dazu anteilig KdU.
In spätestens 1 Jahr sieht das anders aus.
Es gibt da den § 7 SGB II, der sagt sinngemäss aus, dass ihr nach 1 Jahr als eheähnliche Gemeinschaft geltet.
Das heisst, dein Einkommen und das deiner Freundin wird in einen Topf geworfen und daraus euer Bedarf ermittelt. Wirkung: wer verdient, zahlt. Ihr müsst auch nicht unbedingt ausziehen, aber die KdU (Miete/Nebenkosten) werden nur in der von der ARGE genehmigten Höhe berücksichtigt.
Zitat: (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1.länger als ein Jahr zusammenleben,
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
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25.10.07 13:25 3. antikurzda
nicht registriert
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Re: Ausziehen , bei Alg 2 ( Freundin arbeitet )
ach kurzda schon wieder ne meinung die keiner brauch, du hast das voll drauf,
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